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B2G Elektronische Rechnungsstellung Griechenland

Die B2G-E-Rechnungsstellungsverfügung in Griechenland: Konformitätswegweiser und nahtloser Übergang. 

Am 12. April 2023 stellte die griechische Regierung das Gesetz Nummer 4972/2022 über ihre offiziellen Medien offiziell vor. Diese legt die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Verwaltungen (B2G) dar. Der Rechtsrahmen zur Änderung des Gesetzes Nummer 4601/2019 soll fünf Monate nach seiner Veröffentlichung, am 12. September 2023 in Kraft treten.

Die öffentlichen Einrichtungen sind entsprechend dem Gesetz dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten. Die Lieferanten hingegen sind verpflichtet, die den europäischen Standards entsprechenden elektronischen Rechnungen an öffentliche Verwaltungen zu übermitteln. Das vorgesehene Modell für diesen Prozess lautet Peppol und erfordert den Einsatz akkreditierter Peppol Zugriffspunkte (Access Points) für die Übermittlung von Dokumenten. 

Business-to-Government(B2G)-Transaktionen müssen in Griechenland ausschließlich über einen zertifizierten E-Rechnungsstellungs-Dienstleister abgewickelt werden, für welchen zusätzliche Lizenzanforderungen gelten. Der ausgewählte E-Rechnungsstellungs-Dienstleister hat sein System in das Regierungsportal zu integrieren und direkt mit der Steuerbehörde zu kommunizieren.

Der vorgesehene Zeitplan ist wie folgt:

  • Ab dem 12. September 2023 sind Verträge mit großen Regierungsbehörden wie dem Verkehrsministerium zur Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verfügung auf alle Verträge mit zentralen Regierungsbehörden ausgeweitet.
  • Bis zum 1. Juni 2024 müssen auch Verträge mit anderen Regierungsbehörden die elektronische Rechnungsstellung einhalten.
  • Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verfügung auf alle anderen Regierungsausgaben ausgeweitet und damit der Übergang zu einem vollständig papierlosen Rechnungssystem abgeschlossen.

E-Rechnungen für öffentliche Verwaltungseinrichtungen müssen dem europäischen elektronischen Rechnungsstellungsstandard und den Peppol-Spezifikationen entsprechen, insbesondere der Core Invoice Usage Specification (CIUS). Darüber hinaus sind lokale XML-Standards zu befolgen, um eine umfassende Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der örtlichen Gerichtsbarkeit sicherzustellen.

Wie kann SNI Ihnen behilflich sein?

SNI bietet eine SAP-Zusatzlösung an, mit der Sie mühelos Rechnungen im erforderlichen Format erstellen und nahtlos an zertifizierte Dienstleister für griechische B2G-Transaktionen übermitteln können. Innerhalb dieser Lösung können Sie die Prozesse zur Rechnungserstellung rationalisieren und automatisch in das gewünschte Dateiformat umwandeln. Die umfassenden SAP-Zusatzlösungen von SNI decken Aufgaben wie Datenextraktion, Zuordnung, Verarbeitung und Kommunikation mit dem Dienstleister ab und sorgen so für ein nahtloses durchlaufendes elektronisches Rechnungsstellungserlebnis.

SNI E-Fakturierung Lösungen

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