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Thailand e-Steuerrechnung und e-Quittungssystem

Umfang des e-Fakturierung-Systems

Das Thai Finanzamt (RD) führte die elektronische Rechnungsverordnung im Jahre 2017 ein. Es liegt jedoch keine Verpflichtung vor, dieser zu entsprechen. Somit setzen die Steuerzahler die 

e-Fakturierung in ihren Systemen freiwillig um. Das System wird als  Elektronische Steuerrechnung (oder e-Steuerrechnung) und Elektronische Quittung (oder e-Quittung) bezeichnet, und erstellt die Steuerrechnungsdaten elektronisch. Die Verordnung umfasst nicht nur Rechnungen und Quittungen, sondern auch Gutschriftun und Lastschriften, welche in dem erforderlichen elektronischen Format auszustellen sind.

Sowohl die B2B wie auch B2C – Geschäfte werden durch die Verordnung umfasst. E-Steuerrechnungen und e-Quittungen können von allen umsatzsteuerlich registrierten Lieferanten erstellt und zum Endverbraucher gesandt werden. 

 

Technische Details des e-Rechnung-Systems

Die Verordnung sieht das erforderliche elektronische Format als XML oder andere elektronische Formate, wie z.B. Microsoft Word, Microsoft Excel, PDF, oder PDF/A-3 vor. Ausserdem können Quittungen im PDF-Format, welches eine visuell lesbare Version des elektronischen Ursprungsdokumentes ist, empfangen werden. Bevor die Dokumente beim staatlichen Portal eingereicht werden, müssen sie elektronisch unterzeichnet und mit Zeitstempel versehen werden. 

Um eine digitale Signatur hinzuzufügen müssen Lieferanten oder Dienstleistungsanbieter eine elektronische Bescheinigung von der Zertifikationsbehörde (CA) erhalten.

Es gibt verschiedene Methoden zur Einreichung von e-Rechnungen und e-Quittungen;

 

  1. Das e-Steuer und e-Quittung-System

Diese Vorlagemethode wird ebenfalls in drei Alternativen eingeteilt. Die erste ist das Web-Hochladen, wodurch die Ersteller die Daten manuell zum Finanzamt senden können, was für kleine Unternehmen mit geringem Datenvolumen geeignet. 

Die zweite Methode ist Host-zu-Host, in der die Lieferanten ihre Buchhaltungssysteme direkt an das Finanzamt anschliessen. Dieses wird von grossen Unternehmen benutzt, die über grosse Datenmengen verfügen. 

Einige Kriterien, die von der Regierung zur Bestimmung von grossen Unternehmen angewandt werden, sind wie folgt:

  • falls sie mindestens 500,000 Hochladungen pro Monat verarbeiten
  • falls sie von der Steuerverwaltung für Grosse Unternehmen  überwacht werden.
  • falls sie über Übermittlungssysteme verfügen, die, wie vorgeschrieben, an das Informationssystem des Finanzamtes angeschlossen werden können.

Die dritte Methode ist es, Daten über einen Anbieter zu senden. Dies ist nicht zwangsläufig, es gibt jedoch eine von der Regierung veröffentlichte Liste von beglaubigten Serviceanbietern.

Die auf der Liste aufgeführten Anbieter sind vom Finanzamt und dem Elektronischen Transaktionenentwicklungsamt (ETDA) beglaubigt worden.

 

2. E-Steuerrechnung per E-Mail

Anstatt Daten zum Finanzamtportal zu übermitteln, können si eper E-Mail gesendet werden. Umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger mit einem Einkommen von weniger als 30 Millionen Baht pro Jahr können die e-Steuerrechnungen und e-Quittungen im PDF/A-3 – Format erstellen und per E-Mail senden. 

Ausgestellte elektronische Dokumente sind jeden Monat und am 15. des folgenden Monats anzumelden. 

 

Wie kann Ihnen SNI behilflich sein?

SNIs SAP Zusatz-Lösung ermöglicht Ihnen, Ihre Daten im SAP-System abzurufen, die Daten aufzuzeichnen und zu verarbeiten, und sie danach für die elektronische Fakturierung in das erforderliche XML-Format   umzuwandeln. SNIs End-zu-End Zusatz-Lösung gewährleistet den Steuerzahlern automatisierte elektronische Rechnungsübermittlung. 

SNI E-Fakturierung Lösungen

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