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B2B e-Fakturierung Frankreich

Die  B2G e-Fakturierung Frankreich gilt schon seit 2017 über die Plattform Chorus Pro, welche Unternehmen benutzen, um e-Rechnungen an Behörden und öffentliche Stellen auszustellen. Frankreich ist nunmehr dabei, die B2B e-Fakturierung und B2C e-Berichterstattung in einem Stufenvorgehen ab dem 1. Juli 2024 entsprechend Chorus Pro einzuführen. Die französische Steuerbehörde  (DGFIP) bestätigte die landesweite Anwendung der e-Fakturierung-Verfügung durch die im Französischen Staatsanzeiger vom 16.September 2021 veröffentlichte Verordnung Nr. 2021-1190. Die Hauptziele der Einführung der e-Fakturierung sind die Steigerung der gesamten Geschäftsproduktivität, Minderung des Haushaltsloches, die Kosten der Steuerüberwachung, und Zahlungsbearbeitungskosten. 

 

Umfang der Verordnung

Die französische Regierung erliess die Verordnung Nr. 2021-1190 am 15.September 2021, die im Französischen Staatsanzeiger vom 16.September 2021 veröffentlicht wurde. Diese gesetzliche Regelung bestätigt die Einführung der Folgenden:

  • Obligatorische e-Fakturierung für inländische B2B-Geschäfte
  • Obligatorische e-Berichterstattung von Geschäftsdaten für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte (einschließlich Ein-und Verkäufe), in Frankreich zu versteuernde B2C-Geschäfte, und Zahlungsdaten für Dienstleistungen

 

Übermittlungsmethoden für e-Rechnungen

Steuerzahler können sich bei der Ausstellung, dem Austausch, der Übermittlung und Verarbeitung der Rechnungen für einer der folgenden beide Wege entscheiden:

Erstens, können sich die Steuerzahler dafür entscheiden, ihre Rechnungen über des  Chorus Pro-basierende nationale Fakturierungsportal PPF (Portail Public de Facturation) auszustellen, in dem das Zustellungsverfahren und die Berichterstattung automatisch im DGFIP vollzogen wird. PPF ist das öffentliche Fakturierungsportal und ist eine öffentlich bewährte dritte Person, die für die Einengung der von Unternehmen zugesandten Rechnungen und Rechnungsdaten, und ihre Weiterleitung an die Steuerverwaltung              zuständig ist. 

Zweitens, können die Steuerzahler ihre Rechnung über ein PDP (Plateformes de Dématérialisation Partenaire) ausstellen, welches als eine zuverlässige dritte Person dient.  Die französische Regierung hat sich für das “Y”-Modell entschieden. D.h. dass Rechnungen direkten Übergang zwischen diesen beglaubigten privaten Plattformen haben, ohne die öffentliche Plattform zu benutzen.  PDP wird die Umwandlung, Validierung von Rechnungen, und ihre Sendung an die Französichen Steuerbehörden überwachen, sowie die für die e-Berichterstattung erforderlichen Fakturierungsdaten an die Regierung berichten. Über die Dematerialisierungsplattformen können elektronische Rechnungen im vorbestimmten struktierten Format versandt und empfangen werden, und das ganze Verfahren der elektronischen Fakturierung und des Berichterstattungs-austausches  ist sicher in Hinsicht auf Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit. Die Dematerialisierungsplattform wird die e-Rechnung an den Käufer über die PPF oder die PDP des Käufers weiterleiten, und diese danach bei der Steuerbehörde melden. 

 

Einführungszeitlinie

E-Fakturierung und e-Berichterstattung wird für alle MWSt.-pflichtigen Unternehmen in Frankreich zwangsläufig werden und wird je noch der Grösse des Unternehmens in drei Phasen eingeführt. Die Regelkonformitätszeitlinie für das neue elektronische Fakturierungs- und e-Berichterstattungssystem ist wie folgt:

  • Ab dem 1. Juli 2024, müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen e-Rechnungen empfangen können. Ausserdem werden grosse Unternehmen die e-Rechnungen sowohl zu empfangen wie auch zu erstellen haben, wobei deren Grösse durch die Regierung bestimmt wird. Grosse Unternehmen mit mehr als 5,000 Angestellten haben einen Umsatz von mehr als 1.5 Milliarden Euro und haushaltlich mehr als 2 Milliarden Euro. 
  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen mittelgrosse, in Frankreich ansässige Unternehmen e-Rechnungen empfangen  und erstellen. Mittelgrosse Unternehmen haben 250 bis 5,000 Angestellte und haben einen Jahresumsatz von bis zu 1,500 Millionen Euro oder ihre Haushaltssumme überschreitet nich 2,000 Millionen Euro. 
  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen kleine und Mikrounternehmen, die in Frankreich ansässig sind, e-Rechnungen empfangen und erstellen. Mittelgrosse-kleine Unternehmen haben 10 bis 250 Angestellte und ausserdem überschreitet ihr Jahresumsatz nicht 50 Millionen Euro oder ihre Haushaltssumme überschreitet nicht 43 Millionen Euro. Mikrounternehmen mit weniger als 10 Angestellten und einem Jahresumsatz, exkl. Steuern, der nicht 176,200€ überschreitet. 

Ausserdem wird für Januar 2024 eine Pilotphase für die zwangsläufige e-Fakturierung geplant. 

 

Technische Details der e-Rechnung

In Frankreich werden e-Rechnungen in verschiedenen Formaten angenommen. Nur die folgenden strukturierten Formate, die mit der europäischen Norm EN16931 übereinstimmen, werden als gültige e-Rechnungen betrachtet:

  • UBL
  • CII
  • Factur-X

Die oben aufgeführten Formate werden für die elektronischen Rechnungsinformationen erforderlich sein. Bis Januar 2028 können Steuerzahler ihre Rechnungen im PDF-Format, anstelle einer der strukturierten Formate, einreichen und die PDPs und das PPF müssen die PDF Rechnungen in eine der strukturierten Formate umwandeln können. 

Ausserdem müssen elektronisch erstellte Dokumente auch elektronisch aufbewahrt werden. In Frankreich besteht eine zwangsläufige Archivierungsperiode von 10 Jahren.

 

Wie kann Ihnen SNI behilflich sein?

SNIs Frankreich B2B e-Fakturierung SAP Zusatz-Lösung wird Ihnen ermöglichen, Rechnungen im erforderlichen Format zu erstellen und diese Rechnungen über das Chorus Pro auszutauschen. Die Rechnungserstellung, XML-Umwandlung, und Übersendungs-funktionalitäten können im SAP automatisiert werden. Daten-extraktion, Aufgliederung und Verarbeitung, und Kommunikation mit Steuerbehörden kann über SNIs durchgehende SAP Zusatz-Lösungen durchgeführt werden.

SNI E-Fakturierung Lösungen

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