Was ist die polnische Weiße Liste?
Die elektronische Datenbank der MwSt.-gemeldeten Steuerzahler in Polen.
Was beinhaltet die polnische Datenbank „Weiße Liste“?
Die elektronische MwSt.-Datenbank beinhaltet die Informationen von Auftragnehmern, wie z.B. Firmenname, Adresse, MwSt.-Nummer, MwSt.-Registrierungsstand, und Registrierungsdatum. Zusätzlich beinhaltet sie die von allen Steuerzahlern an das Steueramt gemeldeten (durch Einreichen der NIP-8- oder NIP-2-Steuerformulare) Bankkontonummern.
Was ist die Funktion des Registers?
Das E-Register ermöglicht einem in Polen registrierten MwSt.-Zahler, den MwSt.-Stand und die Bankkontoinformationen seines Auftragnehmers zu überprüfen. Dies ist für die effektive Wahrnehmung eines Vorsteuerabzugs und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Falle eines MwSt.-Betrugs dienlich.
Ab wann gilt die polnische Weiße Liste?
Diese ist am 1. September 2019 in Kraft getreten. Es besteht für Steuerzahler jedoch keine ausdrückliche Verpflichtung, die Bankkonten der Auftragnehmer über die Weiße Liste zu prüfen. Die neuen Regeln erlegen jedoch die Verpflichtung auf, Banküberweisungen anhand von Bankkonten durchzuführen, die im E-Buch in Hinsicht auf alle Business-to-Business-Geschäfte über 15,000 PLN, inkl. MwSt., angegeben sind.
Sanktionen für die Nichteinhaltung der polnischen Weißen Liste
Die Sanktionen für die Leistung von Zahlungen an Bankkonten, die nicht im E-Register aufgeführt sind (zum Datum des Banküberweisungsauftrags) wurden am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
- Für MwSt.: Es gibt eine Mitverantwortung für Mehrwertsteuer, die nicht vom Lieferanten beglichen worden ist (bis zum MwSt.-Betrag in der Rechnung)
- Für Einkommensteuern: Die Ausgaben werden nicht als steuerlich absetzbar behandelt.
Wie können Sanktionen vermieden werden?
Die Sanktionen können in zwei Fällen vermieden werden:
- wenn ein aufgeteilter Zahlungstransfer erfolgt (nur die MwSt.-Mitverantwortung wird aufgehoben) und
- wenn dem Steueramt innerhalb von 3 Tagen nach der Banküberweisung eine Mitteilung (mit den Details zum Bankkonto, an das die Zahlung erfolgt ist) zugeht.
Ist Massenprüfung möglich?
Ja, es besteht eine Option, welche die Massenprüfung der Daten in der Weißen Liste ermöglicht. Das Finanzministerium veröffentlichte eine Spezifikation der sogenannten Einfachdatei. Die täglich aktualisierte Einfachdatei beinhaltet verschlüsselte Daten über Bankkonten, die bestimmten MwSt.-Kennnummern (oder dem polnischen Akronym NIP) zugeordnet sind. Aus diesem Grund wird die Einfachdatei ausschließlich die Verifizierung darüber ermöglichen, ob bestimmte Paare von MwSt.-Kennnummern und Kontonummern auf der Weißen Liste vorliegen. Es wird beispielsweise nicht möglich sein, Bankkontonummern anhand von Firmennamen nachzuschlagen.
Wie kann Ihnen SNI bei der Befolgung der polnischen Weißen Liste behilflich sein?
Die SNI-Zusatz-Lösung hilft Ihnen, die von der polnischen Steuerbehörde durchgeführten täglichen Updates zu kontrollieren. SNI verwendet für die Vervollständigung dieser Kontrollen das Einfachdateiverfahren. Die SNI-Zusatzlösung hilft Ihnen, Stammdaten für die polnischen MwSt.-Nummern und Bankkonten zu entnehmen sowie den Stand der Steuerzahler auf der Weißen Liste der Regierung zu überprüfen. Es ermöglicht Ihnen außerdem, Zahlsperren (sowohl manuell wie auch automatisch) zu erheben oder freizustellen. Diese Überprüfung kann anhand der Stapelverarbeitungseinstellung ebenfalls automatisiert werden.