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SAF-T UNGARN

Die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) führte die Standardprüfungsdatei für Steuern  (SAF-T) ein. Öffentliche Beratung wurde vervollständigt und SAF-T HU wird nach der ersten Hälfte von 2022 in Kraft gesetzt werden. Ungarn wird sich nun der Liste von Ländern anschliessen, welche die Ausstellung eines SAF-T Berichts in Europa erfordern, wie z.B. Österreich, Norwegen, Polen und Frankreich.

Das Hauptziel der SAF-T Berichterstattung ist es vorerst, daß Unternehmen fähig sind, bestimmte Angaben von ihrer Buchhaltung und Rechnungssystemen zu entnehmen und diese auf ein durch OECD  empfohlenes standardisiertes Format zu übertragen. Ausserdem wird es den Steuerverwaltungen und Wirtschaftsprüfern ermöglichen, interne und externe Rechnungsprüfungen effizienter durchzuführen. 

Ungarn verfügt über einen anderen Prüfungsbericht namens RFHUAUDIT , der neu eingeführte  SAF-T ist jedoch ein separater und unterschiedlicher Bericht. 

 

SAF-T HU besteht aus verschiedenen Teilen: Stammdaten, Bewegungsdaten, und Berichterstattungsdaten.

 

  • Details der Stammdaten, d.h. Hauptbuch (GEL), Kunden(CST), Lieferanten (SUP), Produkte (PRD), Aktiva(AST), sonstige Stammdaten (OMD) und Analysentabelle (ATB).
  • Details der Bewegungsdaten, d.h. Hauptbucheintragungen (GLH und GLL), Ausgangsrechnung (SIH und SIL), Eingangsrechnungen (PIH und PIL), Zahlungsdaten (PYH und PYL), Warenbewegungen (MGH und MGL), und Anlagenbewegungsdaten (ATD).
  • Details der Berichterstattungsdaten, d.h. physischer Bestand/Inventur (PYS), MWSt. analytische Datenübermittlung zur NAV(VAT), ausständige Debitorenrechnungen (COI), und ausständige Lieferantenrechnungen(COS).

 

SAF-T HU wird dem Portal der Steuerbehörde (NAV) im XML-Format eingereicht. Bewegungsdatensätze können viele Informationen aus den ERP-Systemen der Steuerzahler beinhalten. Die Datensätze können in mehrfache Unterabschnitte aufgeteilt werden. Es besteht jedoch eine Regel: jeder Unterabschnitt beinhaltet nur eine Datenart. 

 

Was wird sich an der XML-Version 3.0 Aktualisierung für die gesetzlich vorgeschriebene 2021 RTIR E-Fakturierung in Ungarn ändern?

Echtzeit-Rechnungsmeldung (RTIR) ist seit 2018 zusätzlich zum SAF-T wirksam. Alle Steuerzahler sind verpflichtet und die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) verkündete, daß die XML-Version 3.0 nach dem April 2021 gültig sein wird. Mit der verbesserten Version werden mehrere neue Funktionen, wie z.B. elektronische Fakturierungsunterstützung, Meldung von grossen Rechnungen, und die Meldung der Bezahlung von öffentlichen Versorgungsbetrieben, eingeführt.

Die technische Begrenzung der Berichtsgrösse beläuft sich auf 10MB und damit die Grenze nicht überschreitet wird, werden aggregierte Datenmeldungen erstellt, die kompakter als reelle Datenberichte sind.

Bei der Archivierung von elektronischen Rechnungen wurden unklare Belange klar, wie z.B. die Hinzufügung von Hash-Codes und die Vereinfachung des Verfolgungsprozesses.

Die verbesserte Version 3.0 bietet dem Verkäufer den ganzen Dateninhalt, um XML-Dateien umzusetzen, und die Umsetzung der E-Rechnungen mit dem ganzen Dateninhalt steigert die Wirksamkeit des Prozesses.

Die Industrieregelungen, welche die Anbieter der öffentlichen Versorgungsdienste ändern, sind verpflichtet, eine Zahlungsrechnung über ihre öffentlichen Versorgungsdienste zu erstellen, welche vorherige partielle Rechnungsdetails beinhalten können.

 

Das SNI – Produkt

Die SNI-Lösung hat ihre eigenen Anpassungstabellen, um die entsprechenden Informationen der Steuercode, GL-Konten, Dokumentenarten und Firmeninformationen aufzuzeichnen. Auf der Grundlage dieser Anpassungen hilft Ihnen die SNI Zusatz-Lösung, die Daten wieder abzurufen, aufzuzeichnen & zu bearbeiten, und  diese entsprechend den behördlichen Voraussetzungen in die XML-Datei umzusetzen.

SNI SAF-T & USt. – Berichterstattung Lösungen

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