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SAF-T RUMÄNIEN

Informationserklärung D406 Standardsteuerdatei

Im Jahre 2020 führte Rumänien ihre eigene SAF-T (Standardsteuerdatei) namens Informationserklärung D406 ein. SAF-T wurde erstmals im Jahre 2005 durch die OECD entwickelt. Seither ist es eine Norm in Europa für den elektronischen Austausch von Buchhaltungsdaten zwischen Steuerbehörden und Steuerzahlern. Das Format beruht auf das  XML (ein maschinenlesbares Format), das für elektronische Steuerberichte und MwSt.-Berichterstattung  international standardisiert ist.

IST SAF-T IN RUMÄNIEN GESETZLICH VORGESCHRIEBEN? SAF-T ESTE OBLIGATORIE ÎN ROMÂNIA?

Der SAF-T ist für große Steuerzahler ab 2022 verpflichtend. Die Steuerbehörde hat große Steuerzahler in 2 Zyklen eingeteilt. Im ersten Zyklus gibt es große Steuerzahler, die in der von ANAF veröffentlichten Liste großer Steuerzahler 2017 aufgeführt sind. Im zweiten Zyklus wurden 400 große Unternehmen hinzugefügt, nachdem die Liste der großen Steuerzahler im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Weitere 400 große Unternehmen treten der Verpflichtung im Juli 2022 bei.
Für mittelständische Steuerpflichtige beginnt die Pflicht ab 2023, für kleine und gebietsfremde Unternehmen ab 2025. Abgabefrist ist jeweils der letzte Kalendertag des Folgemonats des jeweiligen Besteuerungszeitraums.

SAF-T MONATS- / QUARTALSERICHT

Die D406 Erklärung muss der Rumänischen Steuerbehörde, je nach der Buchführungsmethode (einfache/doppelte Buchführung), monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden. Steuerzahler, die nicht zu MwSt.-Zwecken registriert sind, werden die  SAF-T Dateien vierteljährlich einreichen.

Ab dem 1. Januar 2022 haben Steuerzahler eine sechsmonatige Schonfrist. Das erste Halbjahr (Januar bis Juni) 2022 muss bis Ende Juli 2022 gemeldet werden.

SAF-T JAHRESBERICHT (D406 Asset )

Die jährliche Berichterstattung beruht auf das Geschäftsjahr des Steuerzahlers. Die ersten jährlichen Berichtsvorlagen werden im Jahre 2023 erfolgen und umfassen die Vermögensinformationen von 2022.

SAF-T AUF ANFRAGE (D406 Stock)

Ein Lagerbestandsbericht wird auf Anfrage erstellt und wird für die von ANAF festgesetzte Zeit und Period mindestens 30 Tage nach dem offiziellen Antrag gemeldet.

WER HAT IN RUMÄNIEN EINE SAF-T DATEI EINZUREICHEN?

Rumänische Rechtsträger und fremde Unternehmen ohne eine gesetzliche Präsenz in Rumänien, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, werden die standardmässige SAF-T Steuerdatei mittels der Informationserklärung D406 einzureichen haben. 

Firmen, welche die SAF-T D406 Datei einzureichen haben, umfassen:

  Selbstständige Firmen

  Aktiengesellschaften

  Kommanditgesellschaften

  Gesellschaften mit beschränkter Haftung

  Rechtsträger

  Niederlassungen ohne Rechtspersönlichkeit in Rumänien, die zu Rechtsträgern mit Sitz im Ausland gehören

  Ausländische Rechtsträger, die über eine Betriebsstätte (oder mehrere Betriebsstätten) in Rumänien tätig sind

  Ausländische Rechtsträger, deren Geschäftsführung ihren tatsächlichen Sitz in Rumänien hat

  Firmen mit Sitz im Ausland, die über einen Registrierungscode für MwSt.-Zwecke in Rumänien verfügen, wie z.B. direkt registrierte Steuerzahler, durch Steuervertreter registrierte Steuerzahler, und ortsfeste Geschäftsstellen

GESETZLICH VORGESCHRIEBENE BEREICHE

  1. Monatliche und vierteljährliche SAF-T Datei:

Dateikopf

   – Stammdateien mit bestimmten Abschnitten

   – Hauptbuchkonten (Buchführungskonten- Logbuch)

   – Kunden

   – Lieferanten

   – Steuertabelle

   – Maßeinheitstabelle

   – Analysentypentabelle

   – Produkte

Hauptbucheintragungen (Buchführungsaufzeichnungen- Tagebuchregister)

Originalbelege mit den folgenden Abschnitten:

  – Ausgangsrechnungen

  – Eingangsrechnungen

  – Zahlungsleistungen

  1. Jährliche SAF-T Datei (Informationserklärung D406 –  Anlagen):

Dateikopf

Stammdateien mit bestimmten Abschnitten:

– Hauptbuchkonten (Log Log)

– Analysentypentabelle

– Anlagen

Originalbelege mit den folgenden Abschnitten:

   – Anlagenbewegungen

  1. Auf Anfrage (Informationserklärung D406 – Lagerbestände):

Dateikopf

Stammdateien mit bestimmten Abschnitten:

  – Hauptbuchkonten (Buchführungskonten – Logbuch)

  – Steuertabelle

  – Maßeinheitstabelle

  – Analysentyptabelle (Analysentypentabelle)

  – Bewegungstypentabelle

  – Produkte (Produkte)

  – Physischer Bestand (Bestände)

  – Besitzer

Originalbelege mit den folgenden Abschnitten:

  – Warenbewegung

Wie können Ihnen SNI SAP und Portallösungen mit D406 behilflich sein?

SNI’s Lösung hilft Ihnen, die Buchführungsdaten von der ERP des Kunden abzurufen, die Daten zu erstellen und zu verarbeiten, und diese in die erforderliche XML-Datei umzuwandeln.

Anhand der SAP – Zusatz  Lösung werden alle Schritte im System des Kunden vervollständigt, bevor die Dateien auf einem sicheren Netz zum Portal der Steuerbehörde übermittelt werden.

SNI SAF-T & USt. – Berichterstattung Lösungen

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