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Serbien E-Fakturierung

Das Serbische Finanzministerium veröffentlichte das Gesetz über elektronische Fakturierung (Amtsblatt der RS, Nr. 44/2021 und 129/2021) im Jahre 2021, und vervollständigte die öffentliche Konsultation während des Jahres.

Das neue nationale e-Fakturierung-System heisst Sistem e-Faktura, welches ein Beispiel eines Verrechnungsmodells, wie in Italien angewandt, darstellt.

 

Umfang des e-Fakturierungssystems

Das Gesetz über e-Fakturierung umfasst die Erstellung, Übermittlung, den Empfang, die Verarbeitung und Speicherung der elektronischen Rechnungen. Beide Parteien werden für jedes Geschäft verpflichtet sein, inklusive die Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors (B2G und G2B), Geschäfte zwischen Steuerzahlern (B2B), und auch jene zwischen  öffentlichen Behörden (G2G).

Die gesetzlich verantwortlichen Gruppen sind wie folgt:

  • Einrichtungen des öffentlichen Sektors
  • Einrichtungen im Privatsektor, die umsatzsteuerpflichtig sind
  • Umsatzsteuervertreter für ausländische Unternehmen

 

Zeitlinie der Umsetzung

Der Umfang des neuen Systems wird schrittweise erweitert, und die Zeitlinie wird in drei Phasen abgeschlossen:

Phase 1. Die Einrichtungen des Privatsektors werden angeordnet, e-Rechnungen an öffentliche Behörden zu erstellen, während die öffentlichen Behörden die e-Dokumente (B2G – Geschäfte) gezwungenermaßen empfangen und speichern. Ausserdem sind die öffentlichen Behörden auch verpflichtet, ab dem 1.Mai 2022 e-Rechnungen für Geschäfte mit anderen öffentlichen Behörden (G2G – Geschäfte) zu senden und zu empfangen. 

Phase 2. Öffentliche Behörden sind verpflichtet, e-Rechnungen an Privatsektoreinrichtungen (G2B – Geschäfte) zu erstellen und zu senden. Privatsektoreinrichtungen werden ab dem 1.Juli 2022 verpflichtet sein, e-Rechnungen zu empfangen und zu speichern. 

Phase 3. Die Umsetzung wird vervollständigt und die elektronischen Rechnungen werden ab dem 1.Januar 2023 für den Privatsektor in gegenseitigen Geschäften (B2B – Geschäfte) zwangsläufig.

Die Testumgebung hat seit 2021 effektiv gearbeitet. Unternehmen, deren Verpflichtungsfrist nicht auf die freiwillige Erstellung von e-Rechnungen trifft, vorausgesetzt, dass das Unternehmen entweder Einkommensteuer auf freiberufliche Tätigkeit zahlt oder körperschaftssteuerpflichtig ist.

 

Technische Details des neuen e-Rechnung-Systems

Eine elektronische Rechnung muss entsprechend den Normen EN 16931-3-2, im XML Format, erstellt und empfangen werden.

Elektronische Rechnungen können in verschiedenen Weisen übertragen werden. Erstens, kann die Übertragung direkt zur Staatsplattform erfolgen. Jedoch kann ausschliesslich manuelle Einreichung online hochgeladen werden. Zweitens, können e-Rechnungen über einen Dienstanbieter, die gesetzlich als Vermittler bezeichnet werden, beim Staatsportal eingereicht werden.  Ausserdem veröffentlichte das Finanzministerium ein Regelwerk, um interessierte Personen über die Voraussetzung als Vermittler tätig zu sein, zu informieren. Die Anerkennung des für Finanzen zuständigen Ministeriums ist erforderlich.

Die von den öffentlichen Behörden erstellten oder empfangenen elektronischen Rechnungen müssen im e-Rechnungssystem der Regierung dauerhaft archiviert werden. Andererseits müssen die von den Einrichtungen des Privatsektors erstellten und empfangenen elektronischen Rechnungen zum Ende des Jahres, in dem die elektronische Rechnung ausgefertigt worden ist, im elektronischen Rechnungssystem oder im System des Dienstanbieters (im System des Vermittlers) 10 Jahre lang gespeichert werden.

 

Geldstrafen für e-Rechnung-Verstoß

Die Geldstrafen ändern sich zwischen Rechtsträgern und ihren zuständigen Vertretern. Falls z.B. eine Steuerbehörde feststellen sollte, dass sich ein Rechtsträger nicht an die veröffentlichten Normen oder Daten hält, reichen die Geldstrafen von 1,701 EURO bis 17,011 EURO, und das Ausmass für Vertreter reicht von 425 EURO bis 1,276 RSD EURO.

 

Wie kann Ihnen SNI behilflich sein?

SNI’s Serbia e-Invoicing add-on solution is an end-to-end solution. That means retrieving data from SAP, data mapping, processing, and communication with tax authorities can be performed under a single SAP add-on. With our SNI add-on solution, within your SAP, end users will be able to extract the financial data and convert it to the XML file simply and automatically, which the key user can monitor in the user-friendly SNI cockpit. End users can also send those files automatically to the Serbian tax authority, that is Poreska Uprava, via SNI connector or their own servers. The files are then assessed and, once validated, transmitted to the recipient.

SNI E-Fakturierung Lösungen

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