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SAF-T Portugal

SAF-T Portugal

Standardprüfdatei für Steuern in Portugal. SAF-T hat zwei Arten von SAF-T-Dateien in Portugal: die SAF-T-Fakturierung und die SAF-T-Buchhaltung. 

 

MONATLICHE SAF-T-FAKTURIERUNG 

Diese Datei muss jeden Monat bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Seit 1. Januar 2020 muss sie bis zum 12. eines Monats nach jenem Monat, auf den sie sich bezieht, eingereicht werden. 

 

JÄHRLICHE SAF-T-BUCHHALTUNG 

Ein anderes Programm ist die SAF-T-Buchhaltung, die ähnlich wie die SAF-T-Fakturierung funktioniert, aber alle Buchhaltungsaufzeichnungen eines Unternehmens für ein bestimmtes Finanzjahr erfasst. Diese enthalten Informationen über Lieferanten, Kunden, Partner sowie andere Schuldner und Gläubiger. 

 

IST DIE SAF-T-BERICHTERSTATTUNG IN PORTUGAL GESETZLICH VORGESCHRIEBEN?

Bis vor Kurzem war diese SAF-T-Datei gesetzlich vorgeschrieben, wurde jedoch nur auf Anfrage ausgeführt und an die Steuerbehörden versandt (z.B. als Teil einer Prüfung). Ab dem Geschäftsjahr 2020 wurde die SAF-T-Buchhaltungsdatei jedoch zur Verwendung in der automatischen Vorausfüllung der IES Portugal gesetzlich vorgeschrieben. Die IES Portugal ist die elektronische Erklärung, die jährlich zur Erfüllung der Buchhaltungs-, Steuer- und statistischen Pflicht der Unternehmen in Portugal eingereicht wird. Die Anlagen A und I der IES werden im Voraus automatisch ausgefüllt. Dies gilt in Hinsicht auf das Geschäftsjahr 2020 ab dem Jahr 2021. 

 

WER MUSS EINE SAF-T-DATEI IN PORTUGAL EINREICHEN?

Die SAF-T-Datei haben einerseits alle Steuerzahler einzureichen, welche die IRC(Körperschaftsteuer)- oder IRS(persönliche Einkommensteuer)-organisierte Buchhaltung benutzen, und andererseits jene, welche die Anlagenbestandteile der IES einzureichen haben.

 

WIE WIRD DIE SAF-T-BUCHHALTUNGSDATEI ÜBERSANDT UND VALIDIERT?

Ab 2021 (also in Bezug auf das Geschäftsjahr 2020) werden die Einreichfristen für SAF-T-Buchhaltungsdateien wie folgt sein: 

 

  • Im Falle von persönlichen Einkommensteuerzahlern (IRS) mit organisierten Konten und von Körperschaftsteuerzahlern (IRC), die ihre Konten für das Geschäftsjahr bis zum 31. März beglaubigen lassen müssen, spätestens bis zum 30. April des Jahres, folgend auf jenes, auf das sich die Buchhaltungsdaten beziehen.

 

  • Im Falle von Körperschaftsteuerzahlern (IRC), die ihre Konten für das Geschäftsjahr bis zum 31. März beglaubigen lassen müssen, spätestens bis zum 15. Juni des Jahres, folgend auf jenes, auf das sich die Buchhaltungsdaten beziehen.

 

  • Im Falle von Körperschaftsteuerzahlern (IRC), deren Steuerperiode nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, spätestens bis zum Ende des vierten Monats nach dem Enddatum der Steuerperiode.

 

  • Im Falle von Unternehmen, die den Handel einstellen, spätestens 60 Tage vor der Einreichfrist der Erklärung in Bezug auf die Kündigungsperiode. Der besagte Zeitraum wird auch in Hinsicht auf die Einreichung der Datei bezüglich der vorherigen Steuerperiode gelten. 

 

PFLICHTFELDER

  1. Monatliche SAF-T-Datei

Die monatliche SAF-T-Datei beinhaltet Fakturierungsdaten. Die monatliche Einreichung ist zusammen mit der MwSt.-Erklärung zwingend.

 

Monatliche SAF-T-Datenarten sind folgende:

Dateikopf

Stammdateien

  • Kundenstammdaten
  • Steuertabelle

Originalbelege

  • Ausgangsrechnungen
  • Zahlungen
  1. Jährliche SAF-T-Datei

Jährliche SAF-T-Datenarten sind folgende:

Dateikopf

Stammdateien

  • Hauptbuchstammdaten
  • Kundenstammdaten
  • Lieferantenstammdaten
  • Warenstammdaten
  • Steuertabelle

Hauptbucheintragungen

Originalbelege

  • Ausgangsrechnungen
  • Warenverkehr
  • Arbeitsdokumente
  • Zahlungen

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