Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Portugal e-Fakturierung B2G (vom Unternehmen zum Staat)

Portugal B2G-E-Fakturierung

Bereits ab 18. April 2020 mussten die portugiesischen Behörden elektronische Rechnungen annehmen, wenn ein Staatsverkäufer diese entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments unterbreiten wollte. Als zweiter Schritt wird die elektronische Fakturierung an öffentliche Behörden in Portugal allmählich für alle Verkäufer unerlässlich. Diese Verordnung umfasst die Fakturierung an alle öffentlichen Verwaltungen (national, lokal und regional).

 

Was ist eSPap?

„Entidade de Serviços Partilhados da Administração Pública I.P.“ oder kurz „eSPap“ ist die für die Installation und Instandhaltung des E-Fakturierungssystems verantwortliche Staatsbehörde. FE-AP ist das von eSPap entwickelte E-Fakturierungsportal. Alle staatlichen und öffentlichen Behörden mit direktem Mittelverwaltungsdienst müssen die FE-AP-Lösung zum Empfang von E-Rechnungen benutzen. Jedoch sind andere öffentliche Rechtsträger (wie autonome Gebiete, selbstständige Verwaltungsorgane oder die Bank von Portugal) und öffentliche Stiftungen frei, irgendein anderes Portal als FE-AP zu benutzen. Aus diesem Grund werden Verkäufer dazu angeregt, die Rechtsträger, denen sie Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, dahingehend zu befragen, welches Portal die E-Rechnungen empfangen soll. 

 

Wer kommt in Portugal für die Benutzung der E-Rechnung in Frage?

Gegenwärtig kann jede Firma, die Nutzen aus der elektronischen Fakturierung ziehen will, freiwillig damit beginnen. Alle Firmen werden dem E-Fakturierungssystem in Portugal in unmittelbarer Zukunft beitreten müssen. Seit dem 1. Januar 2021 sind Großunternehmen verpflichtet, für Transaktionen mit staatlichen Rechtsträgern E-Rechnungen auszustellen. Danach werden, ab dem Januar 2023, Mittel- und Kleinbetriebe und ab dem 1. Januar 2022 Kleinstunternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet sein, sich an die Verordnung zu halten. eSPap klassifiziert die verpflichteten Unternehmen je nach ihrer Arbeitnehmeranzahl, ihrem Umsatz und Bilanzvolumen:

 

Großunternehmen beschäftigen über 250 Personen oder verfügen über einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. ein jährliches Bilanzvolumen von mehr als 43 Millionen Euros.

Mittelbetriebe beschäftigen weniger als 250 Personen und verfügen über einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder weniger bzw. ein jährliches Bilanzvolumen von 43 Millionen Euro oder weniger.

Kleinbetriebe beschäftigen weniger als 50 Personen und verfügen über einen Jahresumsatz oder eine jährliche Bilanz von zehn Millionen Euro oder weniger.

Kleinstbetriebe beschäftigen weniger als zehn Personen und verfügen über einen Jahresumsatz oder eine jährliche Bilanz von zwei Millionen Euro oder weniger.

 

Wie erzeuge ich eine E-Rechnung?

Ab den oben aufgeführten Daten können öffentliche Stellen und ihre Lieferanten einander keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr senden. Es werden mir noch elektronische Rechnungen im XML-Format inklusive CIUS PT und UBL 2.1 oder andere mit der Europäischen Norm kompatible Formate (nach Übereinkunft mit der öffentlichen Behörde) akzeptiert. Lieferanten und Rechtsträger werden durch den Webservice verbunden. Die Staatsverwaltungs-Gemeinschaftsentität (eSPap) ist für die Veröffentlichung von technischen und funktionellen Anforderungen verantwortlich. Darüber hinaus unterstützt eSPap die Benutzer beim Anmeldungs-, Test- und Echtbetriebaufnahme-Verfahren für die ERP-Buchhaltungssoftware.

SNI E-Fakturierung Lösungen

Video abspielen
Finden Sie die SAP-Add-ons von SNI aus, um die weltweit verbindlichen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einzuhalten.

Dieses Produkt teilen: