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Die ungarische E-Steuer-Story

Die ungarische E-Steuer-Story: Vom Umsatzsteuer-Buch zur Rechnungsstellung in Echtzeit (Real-Time Invoicing, RTIR 2.0)

Ungarn galt schon immer als eines der komplexesten Steuergebiete in Sachen Umsatzsteuer. Es sind vor allem die Berichterstattungspflichten, die diesen „Ruhm“ begründen. Dazu gehören insbesondere der Umfang der Umsatzsteuererklärung, die zusammenfassende Rechnungserklärung (das so genannte Umsatzsteuerbuch) und die kürzlich eingeführte Berichterstattung zur Rechnungsstellung in Echtzeit (Real-time Invoice Reporting, RTIR).

Die Ungarische Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NTCA) arbeitet seit mehreren Jahren an der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Ungarn war eines der ersten Länder, das neben den auf dem Reverse-Charge-Mechanismus basierenden Lösungen die erweiterte Umsatzsteuer-Meldepflicht eingeführt hat. Die erste Maßnahme dieser Art, die von der Verwaltung eingeführt wurde, war die zusammenfassende Umsatzsteuererklärung von Rechnungen über inländische Verkaufs- und Einkaufstransaktionen (das so genannte Umsatzsteuer-Buch).

Umsatzsteuer-Buch – der erste Schritt (2013)

Diese Pflicht wurde erstmals 2013 als Anhang zur Umsatzsteuererklärung (Formular xx65M) eingeführt. Damals wurde der Schwellenwert für die Meldung von Verkaufs- und Kauftransaktionen auf 2 Mio. HUF des Umsatzsteuerbetrags festgelegt. Er wurde später auf 1 Mio. HUF im Jahr 2015 und schließlich auf 100.000 HUF im Juli 2018, dem Zeitpunkt der Einführung der RTIR, gesenkt.

Die NTCA forderte in diesem Schritt, dass die Steuerpflichtigen die vollständige Liste der (Verkaufs- und Einkaufs-)Rechnungen austauschen sollten, um einen breiteren Einblick in die unter Verwendung eines vordefinierten, einheitlichen Systems durchgeführten Umsatzsteuer-Transaktionen zu ermöglichen. Der Bericht enthält insbesondere die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den Netto- und Umsatzsteuerbetrag. Als Teil der Umsatzsteuer-Meldepflicht ist dieser Bericht entsprechend der Frist für die Umsatzsteuererklärung einzureichen (bis zum zwanzigsten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats).

Im Laufe der Zeit hat das NTCA weitere Vorgaben zum Umsatzsteuerablauf entwickelt, die darauf abzielen, Format und Umfang der von den Steuerpflichtigen bereitgestellten Daten zu vereinheitlichen. Insbesondere müssen die Steuerpflichtigen ab 2014 der NTCA die Software anzeigen, die sie für die Fakturierung verwenden. Seit 2016 muss die Fakturierung in der Lage sein, im Falle einer Steuerprüfung Daten in einem vordefinierten Format bereitzustellen (SAF-Format).

Die wirkliche Revolution kam jedoch mit der Anforderung der Berichterstattung über die Rechnungsstellung in Echtzeit. Seit ihrer Einführung war sie eine echte Herausforderung im Hinblick auf die pünktliche Bereitstellung von Rechnungsdaten in technisch und qualitativ hochwertiger Form.

RTIR – Berichterstattung über die Rechnungsstellung in Echtzeit (Real-time Invoice Reporting) (2018)

Die Verpflichtung zur RTIR wurde im ungarischen Gesetz in Anhang Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (CXXVII von 2007) verankert und gilt ab dem 1. Juli 2018. Gemäß dieser Regelung sind die Steuerzahler verpflichtet, Rechnungsdaten unmittelbar nach Ausstellung der Rechnung elektronisch an die NTCA zu übermitteln.

Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 hat die RTIR-Lösung bereits verschiedene und zahlreiche Änderungen erfahren, die zur Entstehung von 2 Hauptversionen (1.1 und 2.0) geführt haben. Mit Wirkung vom Juni 2019 wurde eine neue Version (1.1) des XSD-Schemas eingeführt, um den Umfang und die Qualität der gemeldeten Daten zu erhöhen (z. B. wurde der Wechselkurs für ausländische Rechnungen obligatorisch). Zudem sollte die Datenvalidierung verbessert werden. Seitdem sind eine Reihe von Entwicklungen eingeleitet und abgeschlossen worden, und es wurde angekündigt, dass die neueste Schemaversion ab April 2020 (2.0) verfügbar sein wird.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Meldepflichten entspricht dem Meldeumfang des Umsatzsteuerbuchs. Der Schwellenwert ist jedoch deutlich gesunken – ab dem 1. Juli 2018 beträgt er 100.000 HUF (ca. 320 EUR). Kurz gesagt, die Vorgabe umfasst die Live-Berichterstattung über alle Rechnungen, die sich auf inländische Lieferungen beziehen, wenn der Wert der Rechnung den genannten Schwellenwert überschreitet. In der Praxis bedeutet dies, dass alle innergemeinschaftlichen Lieferungen, Exporte oder steuerfreien Transaktionen von den Vorgaben für RTIR ausgenommen sind. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich beschränkt auf Rechnungen im B2B-Bereich.

Nach der Umsetzung der RTIR-Vorgaben wird das Umsatzsteuer-Buch in diesem Umfang nicht länger benötigt. Da sich die RTIR auf Verkaufstransaktionen bezieht, ist das Umsatzsteuer-Buch für Verkäufe nicht mehr erforderlich. Auf der Einkaufsseite wird das Umsatzsteuer-Buch jedoch weiterhin benötigt, um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können.

Im Gesetz wurde ferner eindeutig festgelegt, dass Steuerpflichtige der Einfachheit halber alle Rechnungen melden dürfen, ohne den oben genannten Schwellenwert (100.000 HUF) zugrunde zu legen. In solchen Fällen erfordert das ERP-System keine Unterscheidung der Rechnungen nach dem Schwellenwert.

Die zu meldenden Rechnungsdaten umfassen alle obligatorischen Elemente der Rechnung, die im Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind. Steuerpflichtige können sich jedoch freiwillig dafür entscheiden, weitere Rechnungsdaten zu senden – das XSD-Schema erlaubt es ihnen, andere Daten als die vom Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen einzubeziehen (z. B. Daten, die für die Zwecke der Verbrauchsteuer relevant sind).

Fälligkeitstermine

Die ungarische Gesetzgebung sieht keine länderspezifischen Fälligkeitstermine vor, erwähnt aber, dass Transaktionen sofort, ohne Verzögerung stattfinden sollen.

Die einzigen klar festgelegten Fristen beziehen sich auf Steuerpflichtige, die Rechnungen in Papierform (vorgedruckte Formulare) ausstellen. Die Frist beträgt fünf Tage bei Rechnungen im Umsatzsteuerwertbereich von 100k bis 500k HUF, und einen Tag bei Rechnungen > 500k HUF.

Format

Die NTCA hat XML als Format für die Übermittlung der Rechnungsdaten definiert. Die Datenübertragung erfolgt über die REST-API-Schnittstelle. Jede Datenübermittlung wird von der NTCA validiert. Der Absender erhält eine Rückmeldung, die bestätigt, ob die Daten abgelehnt (technischer Fehler) oder akzeptiert (semantischer Fehler; Akzeptanz) wurden.

Was ist neu in RTIR 2.0? (2020)

Zunächst einmal besteht die wichtigste Änderung aus technischer Sicht darin, dass der SHA-Algorithmus geändert wurde – der SHA-512 wurde durch die neueste Algorithmusversion SHA3 ersetzt. Dies ist der Hauptgrund für die Erstellung einer völlig neuen Version des Schemas (Endpunkt/Namespaces).

Zweitens wurde eine Reihe von Änderungen am Inhaltsschema der Rechnungen vorgenommen. Im Folgenden finden Sie Beispiele für die neuen Funktionen, die in RTIR 2.0 enthalten sein sollen:

  • eine Reihe neuer Kennzeichen: Kennzeichen für kleine Steuerzahler (smallBusinessIndikator), Kennzeichen für periodische Abrechnung (periodicalSettlement), lineNatureIndikator (zur Beschreibung der Art des Produkts/der Dienstleistung),
  • obligatorisches InvoiceDeliveryDate-Tag,
  • der Umfang (die Länge) bestimmter Felder wurde geändert (z. B. PostalCodeType, lineDescription-Tag, ProductCodeCategoryType usw.).

Drittens gibt es Änderungen an den API-XSD-Operationen. Es gibt einige neue Operationen (z. B. /manageanulment, eine separate Operation zum Versenden eines technischen Stornos), einige Operationen wurden weiterentwickelt (z. B. wurde /queryinvoiceData in drei verschiedene Operationen aufgeteilt), einige wurden umbenannt (z. B. wurde die Operation /queryInvoiceStatus, die zur Abfrage des Bearbeitungsstatus von Rechnungen verwendet wird, in /queryTransactionStatus umbenannt).

Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen gibt es auch einige Änderungen bezüglich der (FEHLER-)Meldungen, die als Antwort auf die verschiedenen Anfragen übermittelt wurden.

Da die kommende Version eine wesentliche Änderung darstellt, ist die Kompatibilität zwischen den Versionen eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für die Abwärtskompatibilität. Es ist darauf hinzuweisen, dass zwei verschiedene Versionen der XML-API und die Verwendung der korrekten Versionen entscheidend für die Erfüllung der RTIR-Vorgaben sein werden.

Als allgemeine Regel gilt, dass beim Versuch, auf die (Rechnungen, Stornierungen) zuzugreifen, die Versionsnummer der Abfrage mindestens der Version entsprechen muss, die für die angeforderten Daten relevant ist. Beispielsweise kann eine Eingangsrechnung mindestens mit der Version, in der sie übermittelt wurde, abgefragt werden, d. h. 2.x-Abfragen finden alle 1.x- und 2.x-Rechnungsdaten, aber 1.x-Abfragen finden nur ihre eigenen 1.0- und 1.1-Daten.

Wie wird es weitergehen? Die wichtigsten Schritte und Daten für RTIR 2.0

Am 15. Oktober 2019 hat NTCA eine Testumgebung für Version 2.0 zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, dass Steuerpflichtig ab Februar 2020 ihre Rechnungen freiwillig mit der Version 2.0 melden können.

Der voraussichtliche Termin für die verpflichtende Einführung von RTIR 2.0 für Steuerpflichtige ist voraussichtlich der 4. April 2020.

Der 1. Juli 2020 stellt einen Meilenstein dar, da die derzeitige Meldeschwelle von 100 000 HUF aufgehoben wird. Damit gilt für alle Transaktionen zwischen inländischen Steuerpflichtigen die Meldepflicht bei HU TA, unabhängig von der Höhe der Umsatzsteuer.

Für die Vorbereitungen bleiben noch einige Monate Zeit. Da es sich jedoch um eine grundlegende Versionsänderung handelt, dürfen die Steuerpflichtigen nicht länger zögern. Sie sollten stattdessen die Vorgaben intensiv prüfen und dabei bedenken, dass hierbei eine enge Zusammenarbeit von Steuer- und IT-Teams erforderlich ist.

SNI bietet eine SAP-Add-on-Lösung, mit der multinationale Unternehmen diese neue Regelung einhalten können.

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