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Deutschland e-Bilanz

Was ist die E-Bilanz in Deutschland?

Die E-Bilanz oder E-Bilanzaufstellung ist eine Bilanzaufstellung in elektronischer Form. Gemäß Abschnitt 5b des DEUTSCHEN EINKOMMENSTEUERGESETZES (ESTG) müssen bestimmte Steuerzahler die Bilanzaufstellung mit ihrer Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) bei der Steuerbehörde im elektronischen Format einreichen. Diese Berichterstattungspflicht begann im Jahre 2014.

Wer ist zur Vorlage der E-Bilanz verpflichtet?

Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der E-Bilanz gilt für Steuerzahler (Firmen und Personen), die Jahresabschlüsse erstellen und Gewinneinkünfte erwirtschaften. Diese umfasst:

  • Händler entsprechend dem Handelsgesetz.
  • Nichthändler, falls die Einkünfte im Geschäftsjahr 60.000 EUR überschreiten oder der Umsatz 600.000 EUR überschreitet.
  • Selbstständig tätige Personen, inklusive Landwirte und Förster, die Buchhaltungsvorgaben oder freiwilligen Aufzeichnungen unterliegen.

Zusätzlich muss die elektronische Bilanzaufstellung in folgenden Fällen erstellt werden:

  • Eröffnungsbilanz bei Gründung einer Firma
  • Auflösung eines Unternehmens im Falle einer Firmenveräußerung oder -schließung
  • Änderung der Gewinnermittlungsmethode.

 

Wer eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) durchzuführen hat, ist vom Verfahren befreit und von der E-Bilanzaufstellung nicht betroffen. 

 

Welches Datenformat braucht die deutsche E-Bilanzaufstellung?

Das Datenformat für die elektronische Übermittlung ist XBRL (eXtensible Business Reporting Language = erweiterbare Geschäftsberichterstattungssprache) – ein auf XML beruhender Informationsstandard für Geschäftsberichterstattung. Diese Sprache wurde speziell für die Automatisierung von Geschäftsinformationen entwickelt.

Steuerzahler benötigen dafür eine Buchhaltungssoftware, die das XBRL-Format unterstützt, da dieses für die elektronische Bilanzaufstellung erforderlich ist. 

 

Was ist die E-Bilanz-Taxonomie?

Das E-Bilanz-Format beruht auf einem speziellen, als Taxonomie bezeichneten, Schema, das jährlich vom Bundesfinanzministerium geändert werden kann. Um die Voraussetzungen der E-Bilanz-Berichterstattung zu erfüllen, muss jedes Sachkonto auf dieser Taxonomie abgebildet sein. 

 

Neben der Haupttaxonomie gibt es besondere Branchentaxonomien (z.B. für Gesellschaften in den Finanz-, Versicherungs-, Gesundheits- oder Landwirtschaftssektoren). Aufgrund der detaillierten Struktur der Taxonomien ist die Abbildung der Hauptbücher ein anspruchsvolles Verfahren.

 

Wie werden E-Bilanz-Daten übermittelt?

Die elektronische Aufzeichnung wird über das Onlineportal des Finanzamtes (ELSTER) eingesandt, wofür ein Zertifikat erforderlich ist. Das Zertifikat gewährleistet die Identifikation des Benutzers und ermöglicht die Einsendung der elektronischen Bilanzaufstellung über das ELSTER-Portal.

 

Welche Daten hat die E-Bilanzaufstellung zu übermitteln?

  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Abstimmung
  • Steuererfolgsbilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • für Partnerschaften: Entwicklung der Kapitalkonten
  • für Einzelunternehmen und Partnerschaften: Bestimmung des zu versteuernden Ergebnisses
  • Anlagevermögensaufstellung (seit 2017)
  • Steuerabgleich der Betriebsvermögen (erforderlich seit 2021, bis 2021 freiwillig)
  • Steuermodifikationen (z.B. Abstimmung oder Neuklassifizierung).

 

Wie kann Ihnen SNI dabei behilflich sein?

Die SNI-Lösung ist SAP-zertifiziert und wird innerhalb SAP betrieben. Die Lösung umfasst die Abbildung der Sachkonten nach den E-Bilanzüberblicken (Taxonomien). Die elektronische Bilanz und die Ergebnisrechnung werden automatisch aus den entnommenen Daten in SAP erstellt. Zuletzt reicht SNI die E-Dokumente direkt aus SAP über einen Anschluss (Betrieb oder Cloud) beim Staatsportal ein. 

 

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