Ungarn: Echtzeit-Rechnungsberichterstattung (RTIR) (Online Számla)
Was ist RTIR in Ungarn?
Die ungarische Regierung verwendet schon länger die Echtzeit-Rechnungsberichterstattung. Seit dem 1. Juli 2018 waren Steuerzahler in Ungarn verpflichtet, Rechnungsdaten für Inlandsgeschäfte mit einem MwSt.-Mindestbetrag in Höhe von 100.000 HUF an die Steuerbehörde zu melden. Als diese Schwelle für RTIR am 1. Juli 2020 aufgehoben wurde, sollten alle Geschäfte zwischen inländischen Steuerzahlern (unabhängig vom MwSt.-Betrag) gemeldet werden. Zur gleichen Zeit wurde die Benutzung der neuen RTIR-Version (V2.0) gesetzlich vorgeschrieben, um MwSt.-Betrug zu vermindern.
Wie funktioniert RTIR in Ungarn?
Innerhalb des Online-Rechnungssystems werden Echtzeitdaten über die ausgestellten Rechnungen im XML-Format zur nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) versandt.
Die Meldung der ausgestellten Rechnungen (und den einer Rechnung gleichgestellten Dokumenten) wird kurz nach Ausstellung durchgeführt.
Im Falle einer Fakturierung anhand einer Fakturierungs-/Buchführungssoftware werden die Rechnungsdaten ohne menschliches Zutun gleich nach der Vorbereitung an den Staat übermittelt. Das Software muss in der Lage sein, die Berichterstattungsvorgabe für jede Rechnung zu erfüllen. Mit der Automatisierung der Datenberichterstattung verringern sich die verwaltungsrechtlichen Lasten für die Benutzer der Fakturierungs-/Rechnungsstellungssoftware.
Welche Daten werden von RTIR im XML-Format zu übermittelt?
– Die genaue Zeit, der Endpunktbezeichner
– Name des Herstellers, Softwarename, Versionsnummer
– Rechnungsart
– Orginalrechnungsdetails
– Geänderte Rechnungsdetails
Was sind die Konsequenzen wenn die Echtzeit-Rechnungsberichterstattung in Ungarn, nicht eingehalten wird?
Die Nichteinhaltung der Echtzeit-Rechnungsberichterstattung kann zu Verwaltungsstrafen bis zu 500.000 HUF pro Rechnung führen.
Version 3.0 ist auf dem Weg. Die äußerste Frist war der 1. April 2021:
Die Steuerbehörde hatte geplant, das Online-Rechnungssystem auf elektronische Fakturierung umzustellen. Ein anderer wichtiger Schritt in dieser Umwandlung war, den Steuerzahlern die Version 3.0 ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung zu stellen. Bis zur Nachfrist am 1. April 2021 konnte die alte Version benutzt werden. Unter der neuen Version wird Folgendes erwartet:
– Steuerzahler werden B2C-Rechnungsdaten im elektronischen Format an das System zu melden haben.
– Das Rechnungssystem wird die Papierrechnungserstellung, die während der COVID-19-Pandemie risikobehaftet ist, ersetzen. Käufer werden in der Lage sein, die Rechnung direkt vom System herunterzuladen.
– Die MwSt.-Erklärung wird nicht separat eingereicht. Die Daten auf den zugesandten E-Rechnungen werden auf einer Onlineversion der MwSt.-Erklärung automatisch bestückt.
Die SNI-Echtzeit-Rechnungsberichterstattungslösung für Ungarn hilft dabei, die erforderlichen Informationen hinsichtlich Datenkonsistenz von Kundenabrechnungen in SAP abzurufen. Die abgerufenen Informationen werden in einer einzigen SAP-Zusatzlösung in die von der Steuerbehörde vorgesehene XML-Datei abgebildet, bearbeitet und direkt vom SNI-Cockpit zur NAV versandt, ohne dass eine betriebsfremde dritte Person erforderlich ist.