Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Signatur in Ägypten
Im November 2020 wurde in Ägypten die E-Fakturierung für zahlreiche Großunternehmen eingeführt. Der SAP-Zusatz von SNI für die E-Fakturierung umfasst außerdem die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Signatur, d.h. Sie brauchen nicht mit einer dritten Person oder einem Fremdberater zu arbeiten.
Die Steuerzahler in Ägypten können, je nach Rechnungsvolumen der Gesellschaft, ein USB-Token oder ein HSM-Gerät für die Unterzeichnung verwenden. Nach den ETA-Regeln muss sich das elektronische Zertifikat auf dem eigenen Server der Gesellschaft befinden.
SNI e-Signatur
Nach dem Erhalt der USB-Token von den durch ETA bestimmten elektronischen Signaturanbietern werden alle Set-ups auf Ihrem Server durch SNI durchgeführt. Zusätzlich schafft SNI die für die Kommunikation mit Ihrem SAP-Server erforderlichen Webservice-Konfigurationen.
SNI hat den Signaturen-Konfigurationsprozess mit den in Ägypten in Betrieb befindlichen größten Leistungsträgern der Welt vervollständigt. Wie immer sind wir bereit, uns mit Ihrer Konformität zu befassen, sodass Sie sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können. Auch wenn Sie schon ein anderes Medium für die E-Fakturierung verwenden: Bleiben Sie bitte für die neuesten Updates an unserem Blog dran oder buchen Sie eine Demoversion für mehr Information.