Deutschland legt einen Schritt in Richtung Modernisierung ihres Fakturierungsverfahrens ein. Durch die Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes am 23.März 2024 hat das Bundesfinanzministerium die e-Fakturierung beginnend mit dem 1.Januar 2025 als Standardmethode für B2B-Geschäfte eingeführt. Während es noch nicht für alle Unternehmen zwangsläufig sein wird, kennzeichnet dieser Schritt einen ausschlaggebenden Moment in Deutschlands Reise in Richtung Digitalisierung und Steuervereinfachung.
Technische Einzelheiten
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von e-Rechnungen entsprechend der EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte zwangsläufig. Das Bundesfinanzministerium erklärte schon am 2.Oktober 2023, dass ZUGFeRD der Version 2.0.1 und XRechnung allgemein eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellen, welche die Voraussetzung erfüllt.
Das bedeutet, dass ab dem 1.Januar 2025 eine Verpflichtung zum Empfang der folgenden Formate entsprechend der EN 16931 oder Peppol BIS 3 – Formate bestehen wird:
- ZUGFeRD: Hybridformat – PDF/A-3 in Klarschrift mit eingebetteter XML-Datei im Syntax “Cross-Industry Invoice” (Branchenübergreifende Rechnung) (CII)
- XRechnung: XML-Datei im Syntax “Cross-Industry Invoice” (CII)
- XInvoice: XML-Datei im Syntax “Universal Business Language” (Weltgeschäftssprache) (UBL)
Papierrechnungen können für B2B-Geschäfte während 2025 und 2026 weiterhin benutzt werden. Elektronische Rechnungen, die dem neuen Format nicht entsprechen, bleiben, trotz der Tatsache, dass (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist, während dieses Zeitraums ebenfalls zulässig (§ 27 Para. 38 Nr. 1 UStG-E).
Umsetzungszeitlinie
Das Wachstumschancengesetz (2024) schreibt weitere Richtlinien und technische Angaben über die B2B e-Fakturierung vor. Die Zeitlinie der Umsetzung kann wie folgt zusammengefasst werden:
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- 1.Januar 2025: E-Fakturierung wird Standard, alle Steuerpflichtige müssen fähig sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Papierrechnungen können mit der Zustimmung der Käufer weiterhin ausgestellt werden.
- 1.Januar 2027: Zwangsläufige e-Fakturierung für Unternehmen mit einem Umsatz von über €800,000.
- 1.Januar 2028: Zwangsläufig für alle Unternehmen.
E-Rechnungen erfordern keine elektronische Unterschriften, müssen jedoch für eine Dauer von acht Jahren archiviert werden.
Wie kann Ihnen SNI behilflich sein
SNIs Lösung bietet komplette Unterstützung sowohl für Ausgangs- wie auch Eingangs-rechnungen. In Übereinstimmung mit Deutschlands gegenwärtigen e-Fakturierung-Anforderungen helfen wir Unternehmen durch die Umsetzung der eingehenden Rechnungen im XML-Format in ein Klarschriftformat und gewährleisten somit die Regelkonformität mit den gesetzlichen Bestimmungen. Nachdem die Eingangsdaten gelesen werden, wird der Datenfluss zu den entsprechenden Tabellen gewährleistet und die Informationen fliessen von diesen Tabellen zum entsprechenden Modul. Alle in der Verordnung aufgeführten Formate sind vom SNI-System lesbar und erfassbar.
Alle eingehenden Rechnungen werden über das SNI Cockpit für Eingangsrechnungen (Inbound Cockpit) dargestellt, welches zur Entwicklung der Erfahrung der Benutzer und zur einfachen Führung der Daten gestaltet worden ist. Jede Rechnung ist sowohl im XML- wie auch im (vom Benutzer lesbaren) HTML/PDF – Format zugänglich, sodass diese detailliert analysiert werden kann und den gesetzlichen Regelungen entspricht.
Die Eigenschaft der Rechnungsübereinstimmung der SNI gewährleistet, dass die Eingangsrechnungen den Bestellungen, Frachtbriefen oder sonstigen internen Aufzeichnungen automatisch zugeordnet werden. Diese Eigenschaft vereinfacht das Bestätigungsverfahren der Eingangsrechnungen, vermindert die manuelle Bemühung und minimalisiert Fehler, wodurch schnelle Lösungen angeboten werden. Anhand der gesteigerten Authentizität und Ergiebigkeit überwachen die Betriebe ihren finanziellen Arbeitsablauf besser und können ihre Tätigkeiten ununterbrochen fortsetzen.
Die SNI-Lösung erfordert keinerlei Aktualisierung der vorliegenden Systemversionen und arbeitet unabhängig von den SAP-Versionen. Die SNI SAP Lösung ist kompatibel mit SAP ECC 4.7 und höher, zusammen mit den SAP Business Technology Platform (BTP), SAP R3 und SAP S/4HANA Systemen. Ausserdem bietet SNI von der Unternehmensplanung (ERP) unabhängige Lösungen, welche mit allen von den Kunden benutzten ERP-Systemen integriert werden können.