Deutschland legt einen Schritt in Richtung Modernisierung ihres Fakturierungsverfahrens ein. Durch die Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes am 23.März 2024 hat das Bundesfinanzministerium die e-Fakturierung beginnend mit dem 1.Januar 2025 als Standardmethode für B2B-Geschäfte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen, während die Verpflichtung zur Ausstellung von e-Rechnungen schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 eingeführt wird. Während es noch nicht für alle Unternehmen zwangsläufig sein wird, kennzeichnet dieser Schritt einen ausschlaggebenden Moment in Deutschlands Reise in Richtung Digitalisierung und Steuervereinfachung.
Technische Einzelheiten
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von e-Rechnungen entsprechend der EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte zwangsläufig. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 15. Oktober 2024 sein finales Schreiben und bestätigte, dass XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 grundsätzlich strukturierte elektronische Rechnungsformate darstellen, die die Anforderungen erfüllen, sofern sie der EN 16931 entsprechen.
Das bedeutet, dass ab dem 1.Januar 2025 eine Verpflichtung zum Empfang der folgenden Formate entsprechend der EN 16931 oder anderer mit EN 16931 kompatibler Formate bestehen wird:
- ZUGFeRD: Hybridformat – PDF/A-3 in Klarschrift mit eingebetteter XML-Datei im Syntax “Cross-Industry Invoice” (Branchenübergreifende Rechnung) (CII)
- XRechnung: XML-Datei auf Basis der zulässigen EN-16931-Syntaxen, einschließlich „Cross-Industry Invoice“ (CII) oder „Universal Business Language“ (UBL)
- Peppol BIS Billing 3.0: UBL-basiertes strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das mit EN 16931 kompatibel ist.
Papierrechnungen können für B2B-Geschäfte während 2025 und 2026 weiterhin benutzt werden. Elektronische Rechnungen, die dem neuen Format nicht entsprechen, bleiben, trotz der Tatsache, dass (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist, während dieses Zeitraums ebenfalls zulässig (§ 27 Para. 38 Nr. 1 UStG-E). Ab 2025 ist die Zustimmung des Empfängers für den Empfang einer EN-16931-konformen e-Rechnung jedoch nicht mehr erforderlich.
Umsetzungszeitlinie
Das Wachstumschancengesetz (2024) schreibt weitere Richtlinien und technische Angaben über die B2B e-Fakturierung vor. Die Zeitlinie der Umsetzung kann wie folgt zusammengefasst werden:
-
- 1.Januar 2025: E-Fakturierung wird Standard, alle Steuerpflichtige müssen fähig sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Papierrechnungen und andere nicht EN-16931-konforme Rechnungen dürfen während des Übergangszeitraums weiterhin ausgestellt werden, vorbehaltlich der jeweils geltenden Zustimmungsvorschriften.
- 1.Januar 2027: Zwangsläufige e-Fakturierung für Unternehmen mit einem Umsatz von über €800,000.
- 1.Januar 2028: Zwangsläufig für alle Unternehmen.
E-Rechnungen erfordern keine elektronische Unterschriften, müssen jedoch für eine Dauer von acht Jahren archiviert werden.
Wie kann Ihnen SNI behilflich sein
SNIs Lösung bietet komplette Unterstützung sowohl für Ausgangs- wie auch Eingangs-rechnungen. In Übereinstimmung mit Deutschlands gegenwärtigen e-Fakturierung-Anforderungen helfen wir Unternehmen durch die Umsetzung der eingehenden Rechnungen im XML-Format in ein Klarschriftformat und gewährleisten somit die Regelkonformität mit den gesetzlichen Bestimmungen. Nachdem die Eingangsdaten gelesen werden, wird der Datenfluss zu den entsprechenden Tabellen gewährleistet und die Informationen fliessen von diesen Tabellen zum entsprechenden Modul. SNI unterstützt die Verarbeitung der in Deutschland verwendeten EN-16931-konformen Rechnungsformate, einschließlich XRechnung, ZUGFeRD, Peppol BIS Billing 3.0 sowie weiterer kompatibler XML-Strukturen.
Alle eingehenden Rechnungen werden über das SNI Cockpit für Eingangsrechnungen (Inbound Cockpit) dargestellt, welches zur Entwicklung der Erfahrung der Benutzer und zur einfachen Führung der Daten gestaltet worden ist. Jede Rechnung ist sowohl im XML- wie auch im (vom Benutzer lesbaren) HTML/PDF – Format zugänglich, sodass diese detailliert analysiert werden kann und den gesetzlichen Regelungen entspricht.
Mit Blick auf das Jahr 2027, wenn die e-Fakturierungspflichten ausgeweitet werden, werden wir unsere Lösung erweitern, sodass sie neben Eingangsrechnungen auch Ausgangsrechnungen abdeckt und damit einen umfassenden Ansatz zur Erfüllung aller zukünftigen regulatorischen Anforderungen bietet. Der Ausgangsprozess wird die Rechnungserstellung, das Mapping, die Validierung, die Formatkonvertierung, die Übermittlung, die Statusüberwachung und die Archivierung im Rahmen der verpflichtenden deutschen B2B-e-Fakturierung unterstützen.
Die SNI-Lösung erfordert keinerlei Aktualisierung der vorliegenden Systemversionen und arbeitet unabhängig von den SAP-Versionen. Die SNI SAP Lösung ist kompatibel mit SAP ECC 4.7 und höher, zusammen mit den SAP Business Technology Platform (BTP), SAP R3 und SAP S/4HANA Systemen. Ausserdem bietet SNI von der Unternehmensplanung (ERP) unabhängige Lösungen, welche mit allen von den Kunden benutzten ERP-Systemen integriert werden können.