Die israelischen Behörden stellen gemäß dem Staatshaushaltsplan 2023/2024 auf ein System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) um. Dieses erfordert die echtzeitige Rechnungseinreichung bei der Steuerbehörde zur Erhaltung der Genehmigung.
Zeitplan für die Implementierung
Gemäß den neuesten Spezifikationen der israelischen Steuerbehörde (ITA) wird die CTC-Verfügung in Abhängigkeit vom Nettowert der ausgestellten Rechnungen, wie folgend beschrieben, stufenweise eingeführt:
- Ab Mai 2024 gilt die Verfügung während der Pilotphase für Rechnungen, die 25.000 NIS (ca. 6.100 EUR) vor Mehrwertsteuer übersteigen.
- Ab Januar 2025 wird dies auf Rechnungen über 20.000 NIS (ca. 4.900 EUR) vor Mehrwertsteuer ausgeweitet.
- Ab Januar 2026 erstreckt sich die Verfügung auf Rechnungen über 15.000 NIS (ca. 3.700 EUR) vor Mehrwertsteuer.
- Ab Januar 2027 werden Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 10.000 NIS (ca. 2.450 EUR) vor Mehrwertsteuer berücksichtigt.
- Ab Januar 2028 gilt die Verfügung für Rechnungen über NIS 5.000 (ca. 1.220 EUR) vor Mehrwertsteuer.
Technische Details
Nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen vergibt das Finanzamt jeder gültigen Rechnung als Zeichen der Genehmigung eine Zuordnungsnummer. Dazu haben die Rechnungen alle notwendigen Informationen enthalten, darunter:
- Rechnungs-ID
- Rechnungstype
- Nummer der Buchhaltungssoftware
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
- Rechnungsdatum
- Zahlungsbetrag
- Mehrwertsteuerbetrag
- Zahlungsdetails
Nach Erhalt und Hinzufügung der Zuordnungsnummer zur E-Rechnung liegt es in der Verantwortung des Lieferanten, diese an den Empfänger zu senden. Der Empfänger kann die Rechnung auf der Regierungsplattform verifizieren.
Die E-Rechnung kann auf zwei Arten eingereicht werden:
Die erste erfolgt über APIs. Nun verfügen sowohl Test- als auch Produktionsumgebungen über eigene Kommunikations-IDs. Darüber hinaus kann der Lieferant die Zuordnungsnummer automatisch über entsprechende APIs abrufen. Die zweite Methode ist die manuelle Durchführung, was für kleine oder Kleinstunternehmen geeignet ist, die über kein eigenes ERP-System oder ein geringes Rechnungsvolumen verfügen.
Zur Nutzung der israelischen Rechnungsanträge müssen Steuerzahler einen neuen Ausweis oder eine Comsign-Karte erwerben. Alte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind ungültig.
Wie kann SNI Ihnen behilflich sein?
Die Hinzufügungslösung (add-on-solution) von SNI ist durchgehend (End-to-End). Das bedeutet, dass der Abruf der Daten aus Ihrem SAP-System, die Zuordnung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten an die Steuerbehörden über ein einziges Lösungskonzept erfolgt.