Der Übergang der Slowakei zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung stellt eine grundlegende Veränderung der Art und Weise dar, wie Unternehmen Rechnungen erstellen, austauschen und darüber berichten.
Die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung führen strukturierte e-Rechnungen in Verbindung mit einer digitalen Berichterstattung auf Transaktionsebene ein und markieren damit einen deutlichen Schritt in Richtung kontinuierlicher Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTC).
Der Rahmen wird voraussichtlich einem Peppol-basierten 5-Corner-Modell folgen, das einen nahtlosen Rechnungsaustausch zwischen Handelspartnern ermöglicht und gleichzeitig eine nahezu Echtzeit-Berichterstattung an die slowakische Steuerbehörde über das nationale e-Rechnungssystem sicherstellt.
Dieses System basiert auf dem bestehenden Rahmen des Informačný systém elektronickej fakturácie (IS EFA) und wird voraussichtlich entsprechend den EU-Anforderungen weiterentwickelt.
Mit dieser Reform passt sich die Slowakei an die umfassenderen Initiativen der EU zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer an und stärkt ihre Position im sich dynamisch entwickelnden Umfeld der elektronischen Rechnungsstellung in Europa.
Überblick über die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung
Am 19. Dezember 2025 wurde das Gesetz Nr. 385/2025 Z. z. nach seiner Verabschiedung durch den Nationalrat der Slowakei veröffentlicht. Das Gesetz ändert das slowakische Mehrwertsteuergesetz sowie verschiedene damit verbundene Rechtsvorschriften, einschließlich des Steuergesetzes und des Gesetzes über die garantierte elektronische Rechnungsstellung und das zentrale Wirtschaftssystem.
Diese Änderungen führen die verpflichtende strukturierte e-Rechnung und digitale Berichterstattung schrittweise im Einklang mit der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) und der Verordnung (EU) 2025/516 ein.
Ziel der slowakischen Reform ist es, die Mehrwertsteuertransparenz zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Echtzeit-Berichterstattung zu ermöglichen und das Land auf eine harmonisierte grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung innerhalb der EU vorzubereiten.
Ist die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei verpflichtend?
Ja. Im Rahmen der slowakischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung wird die e-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 für bestimmte Transaktionsarten verpflichtend.
Der Anwendungsbereich umfasst:
- B2B-Transaktionen zwischen in der Slowakei umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen
- Inländische B2G-Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen
B2C-Transaktionen sind derzeit ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten bestimmte Ausnahmen, darunter Transaktionen mit Verschlusssachen oder mit bestimmten Regierungs- und Sicherheitsbehörden.
Alle in der Slowakei umsatzsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen müssen in der Lage sein, strukturierte e-Rechnungen über regelkonforme Übermittlungswege zu erstellen und zu empfangen, die mit dem nationalen e-Rechnungssystem verbunden sind.
Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei
Um die slowakischen e-Rechnungsanforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen sowohl technische als auch betriebliche Vorgaben berücksichtigen.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Verwendung strukturierter Rechnungsformate, die EN 16931 entsprechen
- Strukturierte Formate gemäß EN 16931, wobei UBL 2.1 voraussichtlich als primäre Syntax verwendet wird
- Übermittlung der Rechnungen über akkreditierte Dienstleister (Peppol Access Points / e-Post Digital Postmen)
- Möglichkeit, e-Rechnungen elektronisch zu senden und zu empfangen
- Einhaltung der von der slowakischen Steuerbehörde vorgegebenen Berichterstattungsanforderungen
Die Rechnungen müssen in strukturierten XML-Formaten erstellt werden, um Interoperabilität und die Einhaltung der EU-Standards sicherzustellen.
Übertragungsmodell und nationales e-Rechnungssystem
Die Slowakei wird voraussichtlich ein dezentrales Übermittlungsmodell auf Basis der Peppol-Infrastruktur einführen.
In diesem Modell fungieren anerkannte Dienstanbieter, die als „Digitálny poštár“ (Digital Postman) bezeichnet werden, als Intermediäre und ermöglichen den Austausch elektronischer Rechnungen.
Diese Dienstanbieter:
- übermitteln Rechnungen sicher an die Empfänger,
- gewährleisten die Interoperabilität zwischen Handelspartnern und
- übermitteln die erforderlichen Rechnungsdaten gemäß den nationalen Systemanforderungen an die slowakische Steuerbehörde.
Das System basiert auf dem bestehenden Informačný systém elektronickej fakturácie (IS EFA), das voraussichtlich im Zuge der Weiterentwicklung des nationalen e-Rechnungssystems und im Einklang mit den EU-ViDA-Anforderungen ausgebaut wird.
Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei
2026
- Freiwillige Onboarding- und Testphase für Unternehmen und Dienstanbieter
1. Januar 2027
- Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung auf Transaktionsebene für inländische B2B- und B2G-Transaktionen
Bis zum 30. Juni 2030
- Rechnungsstellungsfrist: innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung
- Berichterstattungspflichten:
- Ausgangsrechnungen: bei oder kurz nach der Erstellung
- Eingangsrechnungen: innerhalb eines bestimmten Meldezeitraums, z. B. fünf Tage, vorbehaltlich der endgültigen technischen Spezifikationen
Ab dem 1. Juli 2030
- Erweiterung des Systems auf grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU
- Verkürzung der Rechnungsstellungsfrist auf zehn Tage
- Harmonisierung der Berichterstattungspflichten
- Ersetzung herkömmlicher Mehrwertsteuer-Berichterstattungsmechanismen durch eine automatische Berichterstattung über das e-Rechnungssystem
Wie wird die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei umgesetzt?
Um die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei erfolgreich zu erfüllen, sollten Unternehmen strukturiert vorgehen:
1. ERP-Bereitschaft bewerten
Stellen Sie sicher, dass Ihr ERP-System strukturierte XML-Rechnungen erstellen kann.
2. Einen anerkannten Dienstanbieter auswählen
Wählen Sie einen Peppol Access Point (Digital Postman), der eine Verbindung zum nationalen slowakischen System herstellen kann.
3. Datenmapping anpassen
Stellen Sie sicher, dass die Rechnungsdaten den Anforderungen von EN 16931 sowie den slowakischen Mehrwertsteuervorschriften entsprechen.
4. Auf die Berichterstattungsanforderungen vorbereiten
Implementieren Sie Prozesse, die eine nahezu Echtzeit-Berichterstattung gemäß den Vorgaben der Steuerbehörde unterstützen.
5. An der Testphase 2026 teilnehmen
Nutzen Sie die freiwillige Testphase, um Integrationen zu validieren und die Compliance-Bereitschaft sicherzustellen.
6. Interne Teams schulen
Stellen Sie sicher, dass Steuer-, Finanz- und IT-Teams die neuen Prozesse und Verpflichtungen verstehen.
Wie kann SNI Sie bei der elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei unterstützen?
Die SNI-Lösung für die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei ermöglicht es Unternehmen, Rechnungen im erforderlichen strukturierten Format zu erstellen und sie nahtlos über akkreditierte, Peppol-basierte Übermittlungsdienste auszutauschen.
Rechnungserstellung, XML-Konvertierung, Validierung und Übermittlungsprozesse können innerhalb der ERP-Systeme vollständig automatisiert werden.
Die End-to-End-Lösung von SNI unterstützt sowohl ausgehende als auch eingehende e-Rechnungen. Ausgehende Rechnungen werden über anerkannte Dienstanbieter gemäß den slowakischen regulatorischen Anforderungen übermittelt, während von Lieferanten erstellte eingehende Rechnungen automatisch abgerufen und verarbeitet werden.
Alle eingehenden Rechnungen werden im SNI Inbound Cockpit angezeigt und bieten vollständige Transparenz sowohl im XML-Format als auch in einer visuell lesbaren Darstellung.
Die Abgleichsfunktionen von SNI ermöglichen einen automatisierten Abgleich eingehender Rechnungen mit Bestellungen, Lieferscheinen oder internen Aufzeichnungen. Dadurch werden der manuelle Aufwand reduziert und die Genauigkeit verbessert.
Die Lösung lässt sich in SAP ECC, SAP S/4HANA, SAP BTP sowie ERP-unabhängige Umgebungen integrieren, ohne Systemerweiterungen zu erfordern. Damit unterstützt sie die Einhaltung der slowakischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und gewährleistet gleichzeitig die betriebliche Kontinuität.
Häufig gestellte Fragen
Welche e-Rechnungsformate werden in der Slowakei offiziell anerkannt?
Die Slowakei verlangt strukturierte Rechnungsformate, die EN 16931 entsprechen, einschließlich UBL 2.1 und des CII-D16B-Formats.
Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei?
Es wird erwartet, dass Sanktionen eingeführt werden. Detaillierte Durchsetzungsmechanismen sollen jedoch durch sekundäre Rechtsvorschriften und offizielle Richtlinien konkretisiert werden.
Kann ich für Fehler bei der IS-EFA-Berichterstattung bestraft werden?
Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können abhängig vom endgültigen, von der slowakischen Steuerbehörde festgelegten Durchsetzungsrahmen zu Sanktionen führen.
Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei befreit?
Zu den Ausnahmen gehören:
- B2C-Transaktionen
- Transaktionen mit Verschlusssachen
- Bestimmte Regierungs- oder Sicherheitsbehörden
Können Kleinunternehmen in der Slowakei e-Rechnungen nutzen?
Ja. Obwohl die Implementierung möglicherweise eine anfängliche Investition erfordert, bietet sie verschiedene Vorteile:
- Reduzierter manueller Bearbeitungsaufwand
- Schnellerer Rechnungsaustausch
- Verbesserte Genauigkeit und Compliance
- Bessere Cashflow-Transparenz