Die verpflichtende Business-to-Government (B2G) E-Rechnung ist in Frankreich seit mehreren Jahren in Kraft. Das Land erweitert diesen Rahmen nunmehr auf die B2B Inlandsrechnungsstellung und die B2C und grenzüberschreitende Berichterstattung, wobei es die Rechnungserstellungs- und Steuerberichterstattungs-verfahren in der gesamten französischen Wirtschaft wesentlich umwandelt.
Frankreich wendet eine dezentrale Architektur der e-Fakturierung an und kombiniert dabei staatlich anerkannte private Plattformen mit einem öffentlichen Verzeichnis und zentralen Datendiensten. Dieses Modell gewährt eine starke regulatorische Kontrolle während es den Unternehmen die Flexibilität bietet, wie die Rechnungen erstellt, ausgetauscht, gemeldet und archiviert werden. In Frankreich gegründete oder mit französischen Geschäftspartnern handelnde Unternehmen müssen sich auf eine gestaffelte Einführung der neuen bindenden Verpflichtungen vorbereiten.
B2G e-Fakturierung in Frankreich
Frankreich leitete die verpflichtende B2G e-Fakturierung im Jahre 2017 ein. Seit dem Januar 2020 haben alle Lieferanten, welche öffentlichen Einrichtungen Rechnungen ausstellen, ungeachtet der Unternehmensgrösse, die Rechnungen elektronisch einzureichen. Diese Verpflichtung umfasst zentrale Regierungsbehörden, örtliche Behörden und öffentliche Anstalten.
Nahezu alle B2G Rechnungen müssen über Chorus Pro, dem nationalen Fakturierungsportal für Geschäfte des öffentlichen Sektors, übermittelt werden. Die Plattform ermöglicht den Lieferanten, Rechnungen einzureichen, ihren Stand zu verfolgen, Zurückweisungen oder Berichtigungen zu bewältigen, und den Zahlungsleistungsverlauf über eine einzige zentralisierte Schnittstelle zu überwachen.
Was ist Chorus Pro?
Chorus Pro ist das von der Agence pour l’Informatique Financière de l’État (AIFE) im Auftrag des Wirtschafts- und Finanzministeriums entwickelte offizielle französische öffentliche Rechnungserstellungs-portal. Es dient als einzigen Eingangspunkt für alle B2G Rechnungen, unterstützt die Vorlage, Bearbeitung der Rechnung, und die Kommunikation zwischen Lieferanten und öffentlichen Käufern.
Rechnungen können in strukturierten XML-Formaten oder PDF eingereicht werden, wobei Chorus Pro sie validiert und zur zuständigen öffentlichen Stelle weiterleitet. Die Plattform unterstützt sowohl automatisierte Integrationen für großvolumige Lieferanten wie auch manuelles Hochladen für Unternehmen, die eine begrenzte Anzahl von Rechnungen erstellen.
Frankreich B2G e-Fakturierung
Mandat-Zeitplan nach Unternehmens-größe
Die Verpflichtung der B2G e-Fakturierung wurde schrittweise eingeführt:
- Großunternehmen (über 5,000 Arbeitnehmer): verpflichtend seit 2017
- Mittelstandsunternehmen (250–5,000 Arbeitnehmer): verpflichtend seit 2018
- Kleinbetriebe und Mittelstandsunternehmen (10–250 Arbeitnehmer): verpflichtend seit 2019
- Sehr kleine Unternehmen (weniger als 10 Arbeitnehmer): verpflichtend seit 2020
Gegenwärtig ist die B2G e-Fakturierung mittels Chorus Pro für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors vollständig durchgesetzt.
Frankreichs Erweiterung zur B2B e-Fakturierung und e-Berichterstattung
Durch die Weiterbildung auf der Grundlage des B2G Rahmen erweitert Frankreich die elektronische Fakturierungsverpflichtungen auf den Privatsektor. Die Rechtsgrundlage für diese Erweiterung ist die am 16. September 2021 veröffentlichte Verordnung Nr. 2021-1190, welche Folgendes einführt:
- Verpflichtende e-Fakturierung für inländische B2B Geschäfte
- Verpflichtende e-Berichterstattung für:
- Grenzüberschreitende B2B – Geschäfte
- in Frankreich besteuerbare B2C – Geschäfte
- Zahlungsdaten in Bezug auf Dienstleistungen
Diese Verpflichtungen gelten für alle, der französischen Mehrwertsteuer unterliegenden Unternehmen, und streben die Verbesserung der Transaktionenrückverfolgbarkeit, die Verminderung der Steuerhinterziehung, und die Modernisierung der Steuerprüfungs- und -überwachungsverfahren an.
Übertragungsarchitektur und -plattformen
Frankreich wendet einen dezentralen e-Fakturierung – Rahmen an und kombiniert dabei staatlich anerkannte private Plattformen mit einem öffentlichen Verzeichnis und zentralen Diensten. In diesem Modell werden Rechnungen über anerkannte Kanäle ausgetauscht, während verpflichtende Fakturierungs- und Berichterstattungs-daten systematisch an Steuerbehörden übertragen werden.
Portail Public de Facturation (PPF)
Das Portail Public de Facturation (PPF) ist die von der französischen Steuerverwaltung betriebene öffentliche Komponente. Im Rahmen des aktualisierten Reformmodells wird nicht mehr bezweckt, dass das PPF als kostenlose Plattform zur Erstellung, zum Empfang, oder zur Übertragung von B2B e-Rechnungen verwendet wird. Dessen Rolle fokussiert auf das öffentliche Verzeichnis, zentrale Daten-erfassung, und die Übertragung der entsprechenden Daten zur Steuerbehörde.
Partnerplattformen (PA)
Alternativ müssen die Unternehmen die als Plateformes Agréées (PAs) bekannten, staatlich anerkannten Plattformen, entweder direkt oder über eine an eine PA angeschlossene kompatible Lösung verwenden. Diese Plattformen sind autorisiert, Rechnungen zu validieren und auszuwechseln, Datenintegrität und –sicherheit zu gewährleisten, und verpflichtende elektronische Fakturierungs- und elektronische Berichterstattungsdaten an die Steuerbehörden zu übertragen. Rechnungen können unmittelbar zwischen anerkannten Plattformen zirkulieren, vorausgesetzt dass alle erforderlichen Daten gemeldet werden.
Frankreich B2B e-Fakturierung Umsetzungszeitplan
Die Einführung der B2B e-Fakturierung und e-Berichterstattung folgt einer phasenweise Umsetzung:
- Februar–August 2026:
- Pilotphase zur Prüfung des neuen e-Fakturierung und e-Berichterstattung Ekosystems unter tatsätzlichen Betriebsbedingungen
- September 2026:
- Verpflichtende Erstellung und Übertragung für Groß– und Mittelstandsunternehmen
- Verpflichtender elektronischer Rechnungsempfang für alle Unternehmen
- September 2027:
- Verpflichtende Regelkonformität erweitert auf kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen
Technische Voraussetzungen und Formate
Ausschliesslich mit EN 16931 übereinstimmende strukturierte, elektronische Formate werden als gültige e-Rechnungen in Frankreich angesehen. Akzeptierte Formate sind u.a. UBL, CII, und Factur-X.
Einfache PDF-Rechnungen gelten nicht als strukturierte e-Rechnungen unter dem Mandat. Eine Übergangstoleranz gilt bis Ende 2027, vorausgesetzt dass Rechnungen durch eine anerkannte Plattform in ein übereinstimmendes, strukturiertes Format umgewandelt werden können. Alle elektronischen Rechnungen müssen entsprechend den französischen gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre lang elektronisch archiviert werden.
Wie kann Ihnen SNI hinsichtlich der e-Fakturierung in Frankreich behilflich sein?
SNIs Frankreich B2B e-Fakturierung SAP-Lösung wird Ihnen ermöglichen, Rechnungen im erforderlichen Format zu erstellen und diese Rechnungen über eine staatlich anerkannte Plattform (PA) oder einen an eine PA angeschlossene, übereinstimmenden Service auszuwechseln. Die Rechnungserstellung, XML-Umwandlung und die Übertragungsfunktionen können im SAP automatisiert werden. Datenextraktion, Datenmapping und –verarbeitung, und Kommunikation mit anerkannten Plattformen kann mittels SNIs End-to-End-Lösung vollzogen werden.
SNIs Lösung bietet eine komplette Unterstützung sowohl für ausgehende wie auch eingehende Rechnungen. Ausgehende Rechnungen werden über die entsprechende anerkannte Plattform-infrastruktur übermittelt, welche die Übetragung der erforderlichen Daten an die französischen Steuerbehörden gewährleistet. In gleicher Weise ruft unsere Lösung für eingehende Rechnungen (von Lieferanten an unsere Kunden erstellte Rechnungen) in regelmässigen Abständen automatisch Daten ab, indem es die angemessenen APIs oder die von den entsprechenden anerkannten Plattformen oder Dienstanbieter angebotenen Webdienste benutzt.
Alle eingehenden Rechnungen werden auf SNIs Eingangscockpit, eine zur Erweiterung der Benutzererfahrung und zur Ermöglichung eines effizienten Managements gestalteten, dedizierten Schnittstelle, dargestellt. Jede Rechnung ist sowohl im XML wie auch in den (menschenlesbaren) HTML/PDF – Formaten verfügbar, welche einen detaillierten Einblick und Übereinstimmung mit den behördlichen Anforderungen gewährleisten.
SNIs Rechnungsabstimmungseigenschaft bietet eine ununter-brochene Validierung der eingehenden Rechnungen, indem sie den Bestellungen, Frachtbriefen oder anderen internen Aufzeichnungen automatisch zugeordnet werden. Diese Eigenschaft vereinfacht die Validierung der eingehenden Rechnungen, verringert manuellen Aufwand, und vermindert Fehler, und bietet somit eine schnelle Klärung. Anhand erhöhter Genauigkeit und Ergiebigkeit können Unternehmen bessere Kontrolle über ihre finanziellen Arbeitsabläufe gewinnen und reibungslose Abläufe gewährleisten.
Unsere Lösung integriert sich in die Systeme unserer Kunden, ohne den Bedarf von Aktualisierungen von bestehenden System-versionen, und ist unabhängig von den SAP-Versionen. SNIs SAP-Lösung ist kompatibel mit SAP ECC 4.7 und höher, sowie der SAP Business Technology Platform (BTP), SAP R3 und SAP S/4HANA. Ausserdem bieten wir ERP-unabhängige Lösungen, die so gestaltet sind, dass sie sich in irgendein von unseren Kunden möglicherweise benutztes ERP-System integrieren können.