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Deutschland │ e-Rechnung X-Rechnung

E-Fakturierung in Deutschland

Seit dem 27. November 2020 akzeptiert die deutsche Bundesregierung keine Papier- oder PDF-Rechnungen für öffentliche Auftragsvergabeverträge mehr.

Verkäufer müssen technisch bereit sein, Rechnungen an öffentliche Stellen im elektronischen Format auszustellen. Dies gilt nur für Transaktionen von Unternehmen an den Staat, nicht umgekehrt. Auf Landesebene wird die Lieferantenpflicht separat zu beschließen sein. Bis jetzt hat nur Bremen eine derartige Entscheidung zusammen mit der Bundesregierung getroffen. Die Benutzung von Papier- und PDF-Rechnungen für Staatsverkäufer wird unzulässig sein. 

 

Wer kommt für die E-Fakturierung in Deutschland in Frage?

Jeder Steuerzahler wird für die Durchführung der entsprechenden Abrechnungsverfahren nach der durch deutsche und EU-Gesetze vorgeschriebenen Norm für elektronische Rechnungen zugelassen.

 

Ist die Abrechnung durch E-Fakturierung bei B2B (Business-to-Business) in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Zahlreiche deutsche Unternehmen haben elektronische Rechnungen schon benutzt, um ihre Arbeitslast und die mit den manuellen Fakturierungsverfahrenen verbundenen Kosten zu vermindern. Gegenwärtig schreibt die Regierung die E-Rechnung B2B für Steuerzahler gesetzlich nicht vor. Es wird jedoch empfohlen, die Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch auszutauschen. In den kommenden Jahren könnte Deutschland in die Fußstapfen Italiens und Frankreichs treten und die E-Fakturierung B2B ebenfalls gesetzlich vorschreiben. 

 

Welches Format ist für E-Rechnungen in öffentlichen Auftragsvergaben erforderlich?

Der Regierung nach könnte die X-Rechnung oder irgendein EU-konformes Format für öffentliche Auftragsvergaben verwendet werden. Dieses E-Format ist einzigartig, standardisiert und zusammenwirkend gemacht worden, sodass es von allen Steuerzahlern weltweit nutzbar ist. Es ist maschinenlesbar und kann durch das ERP-Buchhaltungssystem vollkommen automatisiert werden. 

 

Was ist die X-Rechnung? 

X-Rechnung, das offizielle Format des Bundes für die E-Rechnung, ist ausschließlich im XML-Format verfügbar. Die X-Rechnung ermöglicht die Sendung von Rechnungen über das Peppol-Netzwerk. KoSIT (Koordinierungsstelle IT-Standards) ist für die Installation und Instandhaltung des Peppol-Systems sowie die E-Fakturierung in Deutschland verantwortlich und unterscheidet sich von ZUGFeRD insofern, als dieses das PDF-Format der Rechnung zusätzlich zum XML-Format beinhaltet. 

ZUGFeRD 2.1.1 inkl. dem Profil X-Rechnung stimmt mit der X-Rechnung überein und wird demzufolge vom Staat für B2G-Transaktionen akzeptiert.

 

Wie kann Ihnen der SAP-X-Rechnungszusatz von SNI behilflich sein?

  • Die SAP-X-RECHNUNG von SNI ist ein SAP-Zusatz für die Erstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Handelspartnern inklusive öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Personen.
  • X-Rechnungen gibt es ausschließlich im elektronischen XML-Format. Die SNI-Lösung kann Rechnungen direkt im XML-Format ausstellen. 
  • Über das Peppol-Netzwerk können AccessPoint(Zugangspunkt)-Anbieter senden und empfangen. SNI ist ein zertifizierter Peppol-Zugangspunkt. 

 

Die SNI-Lösung ist eine Ende-zu-Ende-Lösung, d.h. alle Hauptschritte werden durch einen einzigen SAP-Zusatz erledigt:

  • Entnahme von Buchhaltungs- und Geschäftsdaten aus SAP
  • Datenmapping (Abbildung) und -verarbeitung
  • Kommunikation mit den Steuerbehörden entweder durch den SNI-E-Rechnungsanschluss oder einen anderen vom Kunden bevorzugten Anschluss.

SNI E-Fakturierung Lösungen

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