E-Abstimmung (BA/BS)
Seit 2008 gilt, dass Steuerpflichtige gemäß
- Art. 148, 149 und dem wiederholenden Art. 257 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213
- dem allgemeinen Kommuniqué über das Steuerverfahrensgesetz mit der Reihen-Nr. 350
- sowie der Bilanzgrundlage, Buch zu führen,
ihren Waren- und Dienstleistungserwerb über einer bestimmten Grenze durch das „Meldeformular über die Waren- und Dienstleistungserwerbe (Formular BA)“ sowie ihre Waren- und Dienstleistungsverkäufe durch das „Meldeformular über Waren- und Dienstleistungsverkäufe (Formular BS)“ zu melden haben.
Außerdem sieht dieselbe Verordnung vor, dass …
- bilanzpflichtige Steuerzahler zusätzlich verpflichtet sind, ihre Waren- und/oder Dienstleistungserwerbe (Formular BA) von Personen oder Unternehmen in Höhe von 5,000 TL oder mehr (exkl. MwSt.) und Verkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen (Formular BS) in monatlichen Perioden zu melden.
- Steuerzahler, die zur Bilanzierung übergehen, während sie ihre Bücher nach der Unternehmensabrechnung führen, ab der ersten Abrechnungsperiode mit Bilanzierung, verpflichtet sind, ein Meldeformular einzureichen.
- in Freizonen tätige Steuerzahler ebenfalls verpflichtet sind, BA/BS-Meldungen einzureichen.
- Kollektivgesellschaften und offene Handelsgesellschaften, die ihre Bücher nach Bilanzen führen, zur Vorlage eines Formulars verpflichtet sind.
Die SNI-E-Abstimmungslösung funktioniert integriert mit SAP und ermöglicht Unternehmen, den entsprechenden steuerpflichtigen Gesellschaften die BA/BS-Formulare an den von ihnen festgelegten Daten zu übersenden, wodurch Unternehmen ihre Abläufe automatisiert und mit geringerer Arbeitslast fortsetzen können.
Was sind die Haupteigenschaften der SNI*)-E-Abstimmungslösung?
- Datenintegrität mit vollständiger Kontokorrentaufstellung.
- Zeiteinsparungen und Kostenvorteile, da das System automatisiert über SAP läuft.
- Das E-Abstimmungssystem kann mit Befragung des aktuellen Kontostandes manuell betrieben werden.
- Die Abstimmung in verschiedenen Währungen wird unterstützt.
- Eine detaillierte Aufstellung der Abrechnung wird zusammen mit der Abstimmung versandt.
- Die per E-Mail oder SMS übersandten BA/BS-Formulare werden durch Klicken auf „Wir stimmen zu“ und „Wir stimmen nicht zu“ im Mail-Inhalt der Empfängergesellschaft vollzogen.
- Der Übermittlungsstand der versandten Abstimmungen kann beobachtet werden. Erinnerungsmails können bei nicht übermittelten oder nicht beantworteten E-Abstimmungs-Mails nachgereicht werden.
- Übersendung verschiedener Formulare, die spezifisch an Verkäufer-/Kundengruppen zu übermitteln sind.
- Manuelle E-Abstimmungs- und E-Abstimmungs-/Gestaltungsfunktion mit Excel.
- Analyse der Aufstellung von Berichten und E-Abstimmungsverfahren.
- Funktion zum Festlegen von Unter- oder/und Obergrenze für die E-Abstimmung.
- Registrierte E-Mail-Dienstanbieter sind mit Dienstleistern integrierbar.
- Flexible Lösungen je nach den Bedürfnissen der Unternehmen.
Die SNI-E-Abstimmungslösung bietet detaillierte Lösungen entsprechend den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
Alle SNI-Lösungen sind SAP-zertifiziert.