E-Erzeugerbeleg
Der E-Erzeugerbeleg, der die gleichen gesetzlichen Qualifikationen wie der Erzeugerbeleg benötigt, wird ausgestellt, um die Rechnung zu ersetzen, wenn Waren von nichtsteuerpflichtigen Landwirten in der Istbesteuerung gekauft werden, und den Landwirten auf Papier oder digital übermittelt. E-Erzeugerbelege werden der Finanzverwaltung bis zum Ende des nächsten Tages gemeldet. Für die E-Erzeugerbeleg-Applikation, die seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, gilt:
- Von den Steuerzahlern, die auf die E-Rechnungsapplikation umschalten, müssen jene, die bis zum 1. Juli 2020 aufgrund ihrer Tätigkeit einen Erzeugerbeleg auszustellen hatten (Steuerzahler, die im Jahre 2020 und im Folgejahr auf die E-Rechnungsapplikation umgestellt haben und in der Übergangsperiode zur E-Rechnungsapplikation einen Erzeugerbeleg auszustellen haben), die erforderlichen Anträge stellen und zur E-Erzeugerbeleg-Applikation übergehen.
- Steuerzahler, die verpflichtet sind, das Staatsmeldesystem zu benachrichtigen und als Zwischenhändler oder Händler im Gemüse- und Früchtehandel tätig sind, müssen ihre Erzeugerbelege seit dem 1. Januar 2020 als E-Erzeugerbelege ausstellen.
Die E-Erzeugerbeleg-Lösung von SNI bietet eine Komplettlösung für steuerpflichtige Unternehmen, die durch die Applikation erfasst werden. Diese SNI-Lösung stimmt die Unternehmen im Rahmen des entsprechenden Kommuniqués innerhalb der Projektperiode von zwei bis vier Wochen ab.
Was sind die Haupteigenschaften der E-Erzeugerlösung von SNI?
- Zeiteinsparung für Steuerzahler durch automatisierte Verfahren.
- Durch elektronisch vorzubereitende Dokumente wird Papier gespart und kein Lager mehr benötigt.
- Durchführung aller Abläufe aus einem einzigen Zentrum über SAP.
- Benutzerorientierte Genehmigungsstufen.
- E-Mails und SMS bilden auch eine Genehmigungsstufe in SAP.
- Geschrieben in 100%-iger ABAP-Sprache als offener Code.
- 100% verordnungskonform.
- Keine Notwendigkeit mehr, Dokumente zu drucken und zu archivieren. Sie werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.
- Spezifisch nach Ihren Firmenbedürfnissen gestaltete Funktionen und Tabellen werden in Ihre firmeneigenen Abläufe integriert.
- Lösungen vom Projektbeginn bis zum -ende mit Dokumentation aller Vorgänge.
- Updates werden von unseren Teams, die sich in ständigem Kontakt mit der türkischen Finanzverwaltung befinden, tagesaktuell heruntergeladen und vollständig aktualisiert.
*) Alle SNI-Lösungen sind SAP-zertifiziert.
Für Unternehmen, die ihre Verfahren in einer von ERP-Systemen unabhängigen Umgebung betreiben wollen, bietet SNI ein Konzept, das mit einfachen, aber vollständigen Schnittstellen über das SNI-E-Erzeugerbelegportal genutzt werden kann. Das SNI E-Frachtbriefportal von SNI hilft Ihnen, auch ohne ERP-System rechtskonform zu sein/agieren.