2014: Gesetzlich vorgeschriebene B2G-E-Fakturierung in Italien und die FatturaPA
Was ist die FatturaPA?
Im Jahre 2014 hat die italienische Regierung die nun notwendige Unternehmen-zu-Behörden(B2G)-E-Fakturierung für Lieferanten an öffentliche Verwaltungen und Regierungsstellen eingeführt. FatturaPA ist die Bezeichnung der elektronischen Rechnung für die öffentliche Verwaltung in Italien. Es ist die einzige, von Staatsorganen akzeptierte Rechnungsart. Die Behörden akzeptieren E-Rechnungen zudem nur über das offizielle Austauschsystem Sistema di Interscambio (SDI).
Der Regierung nach ist der Hauptzweck dieser Maßnahmen, Mehrwertsteuer zu vermindern, interne Buchhaltungsverfahren der Unternehmen zu optimieren und die Kommunikation zwischen Regierung und Steuerzahler zu vereinfachen.
Das Format der FatturaPA
Das SDI akzeptiert ausschließlich das standardisierte FatturaPA-Format, das von der italienischen Einkommensteuerbehörde (Agenzia delle Entrate) festgesetzt wurde. Die Steuerzahler stellen die von der strukturierten Rechnung erforderten notwendigen sowie freiwillige Informationen in einem digitalen XML-Format zur Verfügung.
Die Authentizität des Ursprungs und die Integrität des vorgelegten Inhalts werden durch die Person, welche die Rechnung ausstellt, durch Anbringung einer zertifizierten elektronischen oder digitalen Signatur gewährleistet. Die Übermittlung beruht auf den einzigartigen Identifikationscodes des Amtes, an das die Rechnung gerichtet wird und das im Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungen aufgeführt ist.
Was ist ein SDI-Code?
SDI-Codes repräsentieren den Steuerstatus der Transaktion.
N1: ausgeschlossen
N2: nicht steuerpflichtig
N3: nicht zu versteuern
N4: steuerfrei
N5: Margenregime
N6: Steuerschuldumkehr
N7: MwSt. gezahlt in anderen EU-Ländern
2019: Gesetzlich vorgeschriebene E-Rechnung in Italien für alle Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) und von Unternehmen zu Verbrauchern (B2C)
Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Rechnungen, die entsprechend dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zwischen den in Italien ansässigen oder gegründeten Rechtsträgern erstellt wurden, elektronische Rechnungen sein. Die durch das Haushaltsgesetz 2018 eingeführte elektronische Rechnungsvoraussetzung in Italien gilt sowohl für B2B- wie auch B2C-Geschäfte.
Um eine elektronische Rechnung auszufüllen, brauchen Sie eine Software, welche die Kompilierung der Rechnungsdatei im XML-Format, wie durch die Bestimmung der Einkommensteuerbehörde vom 30. April 2018 vorgesehen, ermöglicht. Die elektronischen Rechnungen müssen stets über das SDI an ihre Kunden versandt werden. Andernfalls werden sie als nicht ausgestellt betrachtet. Falls die Rechnungen in einer anderen Weise entsprechend den durch die italienischen Steuerbehörden vorgesehenen Spezifikationen ausgestellt werden, gilt die Rechnung als ausgelassen, was Geldstrafen nach sich ziehen kann. Geldstrafen für Nichteinhaltung der FatturaPa reichen von 90% bis 180% der nicht richtig belegten Mehrwertsteuer.
Wie funktioniert die FatturaPA?
- Elektronische Rechnungen werden im ERP-System des Lieferanten automatisch erstellt, bevor sie über den Webservice zum SDI (Serial Digital Interface) übermittelt werden.
- Daraufhin wird das SDl eine elektronische Nachricht zurücksenden, die anzeigt, ob die Übertragung erfolgreich war oder nicht.
- Zuletzt übermittelt das SDI die elektronische Rechnung an den Empfänger. Wenn der Empfänger die Rechnung öffnet, empfängt der Aussteller eine Bestätigung als Nachweis der Entgegennahme.
SAP-E-Rechnungslösung für Italien
Nachdem die kundenspezifische Anpassung nach Ausgabeart und Steuercode vervollständigt worden ist, gewinnt die SNI-Zusatzlösung (als ersten Schritt nach dem Auslösen der Rechnung durch die Rechnungsdruckprogramme die Informationen auf der vorgedruckten Rechnungsversion zurückzu…), setzt diese Daten in die erforderliche XML-Datei um und lässt sie in das SNI-E-Rechnungscockpit fallen. Schlüsselnutzer sind in der Lage, die erstellten Rechnungen durch das Cockpit (eine einfache benutzerfreundliche Schnittstelle) zu überwachen und zu verfolgen. Nach der Erzeugung der E-Rechnungen können die Endnutzer die XML- und HTML-Versionen der Rechnungen kontrollieren, mit Umschlag versehen, zum SDI senden und ihren Fortgang von einem Bildschirm aus verfolgen. Im Falle einer Abweisung werden die Schlüsselnutzer den Grund der Abweisung sehen und demnach ihre eigenen Lösungen formulieren können.
Neue Aktualisierung für die elektronische Fakturierung in Italien
Anfangs 2020 veröffentlichten die italienischen Steuerbehörden die Einführung der neuen Anforderungen für die FatturaPA-E-Fakturierung. Der Zeitplan für die neue Version wurde im April desselben Jahres aufgeschoben.
Die neue Formatversion konnte wahlweise ab dem 1. Oktober 2020 verwendet werden und wurde am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Die neuen XML-Versionen 1.6.1 für B2B und 1.3.1 für B2G wurde eingeführt. Die Verfahren und Schemen sind für beide identisch.
Ab Juli 2022 müssen mit der Senatsentscheidung (Dossier Nr. 468/1) sowohl ansässige als auch nicht ansässige Steuerzahler Rechnungen im XML-Format erstellen und übermitteln. Elektronische Rechnungen müssen an SDI gemeldet werden, das ein von den italienischen Steuerbehörden entwickeltes Datenaustauschsystem ist und ersetzte Esterometro.