Was ist die E-Fakturierung in Indien?
E-Rechnungen oder elektronische Rechnungen sind digitale, maschinenlesbare Versionen der indischen Waren- und Dienstleistungssteuer – (GST-)Rechnungen. Sie wurden eingeführt, um die Steuerhinterziehung zu vermindern.
Was ist eine GST-Rechnung?
Eine GST-Rechnung ist eine Rechnung von Produkten oder Dienstleistungen, die von einem Lieferanten oder Dienstanbieter an einen Kunden geliefert/erbracht wurden. Sie zeigt spezifisch die Dienstleistungen und Produkte (zusammen mit dem gesamten Geschäftsbetrag) sowie die Waren- und Dienstleistungssteuer an, mit denen sie belastet worden sind.
Sind elektronische Rechnungen gesetzlich vorgeschrieben?
Indiens GST-Rat hat die zeitlich gestaffelte Einführung einer E-Fakturierung für die Berichterstattung über Business-to-Business(B2B)-Rechnungen anhand des GST-Systems genehmigt. Es wurde erstmals am 1. Januar 2020 auf freiwilliger Basis eingeführt.
Wer kommt in Indien für die E-Fakturierung infrage?
Jeder Steuerzahler kann seine ERP-Buchhaltungssoftware aktualisieren, um E-Rechnungen auszustellen.
Die Uhr tickt bereits für eine Kategorie von indischen Steuerzahlern. Die notwendige Sende- und QR-Code-Bestimmung hat offiziell am 1. Oktober 2020 begonnen. Die Regierung gewährte jedoch bis zum 1. November eine Nachfrist, damit Unternehmen die Rechnungsregistrierungsnummern für die im Oktober erstellten Rechnungen noch benutzen konnten.
Alle eingetragenen Unternehmen, deren Ertrag im Vorjahr höher als Rs 500 crore war, müssen bereit sein, Rechnungen im elektronischen JSON-Format zu erstellen und zu melden. Es wird erwartet, dass sich dies in Kürze auch auf kleinere Unternehmen erstreckt.
Wer ist in Indien von der E-Rechnung befreit?
Unternehmen mit Erträgen unter Rs 500 crore sind befreit. Ferner sind bestimmte eingetragene Einrichtungen (Versicherungs-/Bankgesellschaften, Finanzanstalten, Finanzanstalten außerhalb des Bankwesens, GTAs=Gütertransportagenturen, Personenbeförderungsdienste usw.) ebenfalls befreit.
Wie ermöglicht man die GST-E-Fakturierung?
- Berichterstattung. Die verpflichteten Firmen erstellen die elektronischen Rechnungen und übermitteln sie, als ersten Schritt, zum Rechnungsreferenzportal (IRP).
- Validierung. Für jede erfolgreiche Sendung wird das IRP eine einmalige Rechnungsreferenznummer (IRN) und einen QR-Code erzeugen, die der E-Rechnung zugeordnet werden. Danach wird die E-Rechnung vom System digital unterzeichnet und an den Ersteller zurückgeleitet.
- Fakturierung. Zuletzt sendet der Ersteller die vom Portal zurückgeleitete Rechnung mit QR-Code an den Empfänger – entweder in Papierform oder als PDF-Kopie.
Der QR-Code wird die IRN und einige wichtige Parameter der Rechnung wie die GSTs des Lieferanten und Käufers, die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den Rechnungsbetrag sowie den gesamten Steuerbetrag beinhalten. Dies wird durch die Offline-Verifizierung anhand der Mobile App ermöglicht. Unternehmen müssen die IRN nicht separat auf der Rechnung anzeigen, da sie schon im QR-Code eingebettet ist.
Darüber hinaus werden alle versandten Rechnungsangaben in den GST-Erklärungen der Steuerzahler automatisch eingepflegt. Anlage 1 wird automatisch ausgefüllt, nachdem die IRN ausgestellt wurde; Teil A wird aktualisiert, falls ein E-Frachtbrief erstellt werden muss. Anlage 2 des Empfängers wird ebenfalls automatisch aktualisiert.