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Griechenland myDATA

Was ist myDATA in Griechenland? 

Die Regierung Griechenlands hat zum 1. Januar 2021 die verpflichtende elektronische Rechnungsberichterstattung eingeführt. Zu diesem Zweck wurde das myDATA-Portal erzeugt.

 

Durch Griechenlands myDATA(meine digitale Buchführungs- und Steuerapplikation)-Plattform wird die AADE (selbstständige griechische Behörde für Staatseinnahmen)

  • alle Einnahmen und Auslagen erzeugende Gesellschaftsgeschäfte kontrollieren und 
  • steuerpflichtige oder finanzielle Ergebnisse aufzeichnen.

 

Das Portal besteht aus zwei elektronischen Buchführungsbüchern (E-Bücher). Die Steuerzahler melden ihre Zusammenfassung, Klassifizierung und Buchhaltungsabrechnung an myDATA im elektronischen XML-Format, wo die elektronischen Bücher (Zusammenfassungsbuch und Buch der analytischen Aufzeichnungen) aktualisiert werden.

 

  1. Im Buch der analytischen Aufzeichnungen werden die Daten der Einkommens- und Ausgabendokumente aufgezeichnet, die Dokumentenklassifizierungen durchgeführt und zuletzt die jährlich für die Ausrechnung der Steuer- und Finanzergebnisse erforderlichen Buchhaltungsergebnisse gespeichert.
  2. Im Zusammenfassungsbuch werden monatliche und wöchentliche Gesellschaftsergebnisse gemeldet.

 

Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern gemeldet werden?

Es gibt drei Arten von Dokumenten:

  1. Zusammenfassungen: Der Aussteller ist verpflichtet, die Zusammenfassung aller ausgestellten Dokumente zu senden (B2B/B2G/B2C-Großhandel und Einzelhandel). Gesendet wird nur die Zusammenfassung folgender Dokumente:
  1. Einzelhandelsdokumente
  2. Dokumente über den Kauf von Waren und Dienstleistungen bei Gesellschaften, die den griechischen Buchführungsrichtlinien nicht unterliegen (z.B. Personen oder Unternehmen außerhalb Griechenlands)
  3. Dokumente über den Kauf von Waren und Dienstleistungen bei einem Aussteller, der verpflichtet ist, die griechischen Buchführungsrichtlinien zu befolgen, wenn der Aussteller die Einreichefrist verpasst hat.

 

  1. Klassifizierungen (der Zusammenfassungsdokumente nach An-/Verkauf von Waren und Dienstleistungen) müssen sowohl vom Aussteller als auch Empfänger zur Verfügung gestellt werden.
  2. Abrechnungen: Die für die Steuer relevanten Unterlagen (Lohn- und Gehaltslisten, Abschreibungsunterlagen, Einnahmen- und Auslagenabrechnung) haben sowohl Aussteller als auch Empfänger zur Verfügung zu stellen. 

 

Wer ist verpflichtet, die myData-Steuerplattform zu benutzen?

Alle Gesellschaften, die nach den griechischen Buchhaltungsnormen Buch führen. Beschränkt Steuerpflichtige sind davon ausgeschlossen. 

 

Berichterstattung an myDATA

Sie können Ihre Zusammenfassungsdokumente wie folgt senden:

  1. direkt aus ihrer ERP-Buchführungssoftware
  2. durch einen Dienstanbieter
  3. durch manuelles Ausfüllen des Onlineformulars (für geringe Anzahlen an Unterlagen) oder 
  4. anhand von elektronischen Steuerregistern (nur für Einzelhandelsunterlagen).

 

Die Klassifizierungs- und Abrechnungsdokumente können Sie wie folgt senden:

  1. direkt von ihrer ERP-Buchführungssoftware aus oder 
  2. durch manuelles Ausfüllen des Onlineformulars.

 

Wann beginnt die Übermittlung der E-Rechnungen?

Die Echtzeit-Berichterstattung der elektronischen Rechnungen hat am 1. Januar 2021 begonnen: sowohl für Gesellschaften, die für die Ausstellung der E-Rechnungen die ERP-Buchführungssysteme benutzen, als auch für Gesellschaften, die Rechnungen auf dem Portal manuell erstellen/erzeugen. Die Abgabefrist für Abrechnungskontoaufzeichnungen wird dieselbe sein wie für Einkommensteuererklärungen. Dahingegen werden Gehaltsabrechnungen bis zur Abgabefrist der Quellensteuererklärungen für Löhne und Gehälter eingereicht.

 

Ist die E-Fakturierung und E-Buchführung in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben?

Die E-Buch-Verordnungen bei myDATA werden das gegenwärtige Fakturierungs-verfahren zwischen Lieferant und Empfänger nicht ändern. Steuerzahler können die Papier- und PDF-Fakturierung fortsetzen. Diese Verordnung wird die Berichterstattung im elektronischen XML-Format, die Sammeldaten von Rechnungen, Gutschriften, Lieferscheinen, Einzelhandelsbelegen und andere, von Lieferanten oder Empfängern ausgestellte Buchhaltungsunterlagen beinhaltet, gesetzlich vorschreiben. Die myDATA-E-Buch/E-Rechnung-Berichterstattung wird ein separates Verfahren in Griechenland bleiben.

 

Wie kann SNI mit myDATA beim E-Buch-Griechenlandsystem behilflich sein?

Der myDATA-SAP-Zusatz von SNI wird:

  • die Berichterstattung über alle in SAP ausgestellten E-Dokumente automatisch und in Echtzeit erledigen.
  • Rechnungsdaten von myDATA zum SAP-System überbringen. 
  • einzigartige Rechnungsnummern (MARKs) an Ausgabenunterlagen übermitteln.
  • alle Einkommen- und Auslagendokumente klassifizieren und übersenden. 
  • alle Abrechnungsunterlagen für Steuer- und Finanzergebnisse übermitteln. 

 

Ein einziges Softwareteil ist in der Lage, alle Schritte durchzuführen, und gewährleistet so, dass Sie konform bleiben. Darüber hinaus spart es Zeit und Kosten.

 

Eine Ende-zu-Ende-Lösung: alle drei Hauptbestandteile der digitalen Steuerberichterstattung in einem einzigen SAP-Zusatz

Von der Datenbeschaffung über die Datenaufzeichnung und -bearbeitung bis zur Einreichung der umgewandelten Daten im myDATA-Griechenlandportal: Der SNI-Zusatz umfasst alle drei Hauptbestandteile in einer einzigen SAP-Zusatzlösung! Das bedeutet für Sie, dass Sie keine betriebsfremde dritte Person benötigen.

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