Was ist myDATA in Griechenland?
Die Regierung Griechenlands hat zum 1. Januar 2021 die verpflichtende elektronische Rechnungsberichterstattung eingeführt. Zu diesem Zweck wurde das myDATA-Portal erzeugt.
Durch Griechenlands myDATA(meine digitale Buchführungs- und Steuerapplikation)-Plattform wird die AADE (selbstständige griechische Behörde für Staatseinnahmen)
- alle Einnahmen und Auslagen erzeugende Gesellschaftsgeschäfte kontrollieren und
- steuerpflichtige oder finanzielle Ergebnisse aufzeichnen.
Das Portal besteht aus zwei elektronischen Buchführungsbüchern (E-Bücher). Die Steuerzahler melden ihre Zusammenfassung, Klassifizierung und Buchhaltungsabrechnung an myDATA im elektronischen XML-Format, wo die elektronischen Bücher (Zusammenfassungsbuch und Buch der analytischen Aufzeichnungen) aktualisiert werden.
- Im Buch der analytischen Aufzeichnungen werden die Daten der Einkommens- und Ausgabendokumente aufgezeichnet, die Dokumentenklassifizierungen durchgeführt und zuletzt die jährlich für die Ausrechnung der Steuer- und Finanzergebnisse erforderlichen Buchhaltungsergebnisse gespeichert.
- Im Zusammenfassungsbuch werden monatliche und wöchentliche Gesellschaftsergebnisse gemeldet.
Welche Arten von Dokumenten müssen von Ausstellern und Empfängern gemeldet werden?
Es gibt drei Arten von Dokumenten:
- Zusammenfassungen: Der Aussteller ist verpflichtet, die Zusammenfassung aller ausgestellten Dokumente zu senden (B2B/B2G/B2C-Großhandel und Einzelhandel). Gesendet wird nur die Zusammenfassung folgender Dokumente:
- Einzelhandelsdokumente
- Dokumente über den Kauf von Waren und Dienstleistungen bei Gesellschaften, die den griechischen Buchführungsrichtlinien nicht unterliegen (z.B. Personen oder Unternehmen außerhalb Griechenlands)
- Dokumente über den Kauf von Waren und Dienstleistungen bei einem Aussteller, der verpflichtet ist, die griechischen Buchführungsrichtlinien zu befolgen, wenn der Aussteller die Einreichefrist verpasst hat.
- Klassifizierungen (der Zusammenfassungsdokumente nach An-/Verkauf von Waren und Dienstleistungen) müssen sowohl vom Aussteller als auch Empfänger zur Verfügung gestellt werden.
- Abrechnungen: Die für die Steuer relevanten Unterlagen (Lohn- und Gehaltslisten, Abschreibungsunterlagen, Einnahmen- und Auslagenabrechnung) haben sowohl Aussteller als auch Empfänger zur Verfügung zu stellen.
Wer ist verpflichtet, die myData-Steuerplattform zu benutzen?
Alle Gesellschaften, die nach den griechischen Buchhaltungsnormen Buch führen. Beschränkt Steuerpflichtige sind davon ausgeschlossen.
Berichterstattung an myDATA
Sie können Ihre Zusammenfassungsdokumente wie folgt senden:
- direkt aus ihrer ERP-Buchführungssoftware
- durch einen Dienstanbieter
- durch manuelles Ausfüllen des Onlineformulars (für geringe Anzahlen an Unterlagen) oder
- anhand von elektronischen Steuerregistern (nur für Einzelhandelsunterlagen).
Die Klassifizierungs- und Abrechnungsdokumente können Sie wie folgt senden:
- direkt von ihrer ERP-Buchführungssoftware aus oder
- durch manuelles Ausfüllen des Onlineformulars.
Wann beginnt die Übermittlung der E-Rechnungen?
Die Echtzeit-Berichterstattung der elektronischen Rechnungen hat am 1. Januar 2021 begonnen: sowohl für Gesellschaften, die für die Ausstellung der E-Rechnungen die ERP-Buchführungssysteme benutzen, als auch für Gesellschaften, die Rechnungen auf dem Portal manuell erstellen/erzeugen. Die Abgabefrist für Abrechnungskontoaufzeichnungen wird dieselbe sein wie für Einkommensteuererklärungen. Dahingegen werden Gehaltsabrechnungen bis zur Abgabefrist der Quellensteuererklärungen für Löhne und Gehälter eingereicht.
Ist die E-Fakturierung und E-Buchführung in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben?
Die E-Buch-Verordnungen bei myDATA werden das gegenwärtige Fakturierungs-verfahren zwischen Lieferant und Empfänger nicht ändern. Steuerzahler können die Papier- und PDF-Fakturierung fortsetzen. Diese Verordnung wird die Berichterstattung im elektronischen XML-Format, die Sammeldaten von Rechnungen, Gutschriften, Lieferscheinen, Einzelhandelsbelegen und andere, von Lieferanten oder Empfängern ausgestellte Buchhaltungsunterlagen beinhaltet, gesetzlich vorschreiben. Die myDATA-E-Buch/E-Rechnung-Berichterstattung wird ein separates Verfahren in Griechenland bleiben.
Wie kann SNI mit myDATA beim E-Buch-Griechenlandsystem behilflich sein?
Der myDATA-SAP-Zusatz von SNI wird:
- die Berichterstattung über alle in SAP ausgestellten E-Dokumente automatisch und in Echtzeit erledigen.
- Rechnungsdaten von myDATA zum SAP-System überbringen.
- einzigartige Rechnungsnummern (MARKs) an Ausgabenunterlagen übermitteln.
- alle Einkommen- und Auslagendokumente klassifizieren und übersenden.
- alle Abrechnungsunterlagen für Steuer- und Finanzergebnisse übermitteln.
Ein einziges Softwareteil ist in der Lage, alle Schritte durchzuführen, und gewährleistet so, dass Sie konform bleiben. Darüber hinaus spart es Zeit und Kosten.
Eine Ende-zu-Ende-Lösung: alle drei Hauptbestandteile der digitalen Steuerberichterstattung in einem einzigen SAP-Zusatz
Von der Datenbeschaffung über die Datenaufzeichnung und -bearbeitung bis zur Einreichung der umgewandelten Daten im myDATA-Griechenlandportal: Der SNI-Zusatz umfasst alle drei Hauptbestandteile in einer einzigen SAP-Zusatzlösung! Das bedeutet für Sie, dass Sie keine betriebsfremde dritte Person benötigen.