Die Zakat Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) veröffentlichte am Ende Mai 2021 den offiziellen Beschluss der e-Rechnung für einen landesweiten Erlass. Zuvor wurde ein Gesetzesentwurf im April zur Volksbefragung eröffnet. ZATCA führte Änderungen am Gesetzesentwurf durch und veröffentlichte diesen Beschluss unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Geschäftswelt.
Ist die e-Rechnung in Saudi Arabien gesetzlich vorgeschrieben? Wer ist in Saudi Arabien zur e-Fakturierung verpflichtet?
E-Rechnungen werden ab dem 4.Dezember 2021 in Saudi Arabien zwangsläufig. Der Beschluss erlegt elektronische Fakturierung auf unbeschränkte Steuerpflichtige und die für sie handelnden Dritten. Alle Steuerrechnungen (B2B (Business-to-Business) Rechnungen), vereinfachte Steuerrechnungen (B2C Rechnungen), und Last-/Gutschriften befinden sich in diesem Umfang.
Wie funktioniert das e-Fakturierungssystem in Saudi Arabien?
Nachdem das KSA e-Fakturierungssystem vervollständigt worden ist, wird erwartet, daß es ähnlich dem GST e-Rechnungsmodell Indien ein Freigabemodell wird: Rechnungen im maschinenlesbaren Format – XML – Rechnung oder PDF-Rechnung mit XML eingebettet – werden durch die Steuerbehörde freigegeben, bevor sie dem Endkunden eingereicht werden. Die e-Fakturierungsverordnung wird in zwei Phasen aufgeteilt:
- Die erste Phase wird die gesetzlich vorgeschriebene Generierung und Archivierung der e-Rechnung ab dem 4. Dezember 2021 umfassen. Das Fakturierungssoftware muss alle Rechnungen und dazugehörenden Bemerkungen im elektronischen Format generieren können. E-Rechnungen müssen die von der Steuerbehörde festgelegten, gesetzlich vorgeschriebenen Felder beinhalten und allen Geschäfts- und Validierungsregeln entsprechen. Steuerrechnungen müssen die -Registrierungsnummer (falls registriert) des Käufers beinhalten. Abschließend müssen die vereinfachten Steuerrechnungen einen QR-Code beinhalten, sodaß die Personen die Gültigkeit einer Rechnung durch Scannen durch ein Mobilgerät überprüfen können.
- Die zweite Phase ist die Integration mit dem ZATCA e-Rechnungsportal und die Vorlage der e-Rechnungen wird am 1. Januar 2023 beginnen. Entsprechend des Beschlusses wird die Steuerbehörde die Integration für verschiedene Unternehmensgruppen schrittweise gesetzlich vorschreiben. Die unter der Verpflichtung befindlichen Unternehmen werden spätestens 6 Monate vor dem Stichtag veröffentlicht. In der ersten Welle sind bestimmte Steuerzahler, deren Einnahmen für 2021 der Mehrwertsteuer unterliegen, die 3 Milliarden SAR überschreiten. Die Schwelle wird gesenkt und der Geltungsbereich sukzessive erweitert.
- Der Umfang der Fatoora-Implementierung wird schrittweise erweitert. Der Schwellenwert, der für Steuerzahler gilt, deren Einnahmen für das Jahr 2021 der Mehrwertsteuer unterliegen, nimmt mit der Zeit ab. ZATCA informiert die Zielunternehmen direkt mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist für die Integration ihrer elektronischen Abrechnungssysteme.
Alle erstellten Rechnungen sollen innerhalb von 24 Stunden nach der Generierung zum e-Rechnungsportal übermittelt werden.
Steuerzahler müssen bestimmte Sicherheitseigenschaften auf Rechnungen, wie z.B. kryptograpischer Stempel (elektronische Unterschrift), Hash und UUID, anwenden. In dieser Phase wird der QR-Code auch auf B2B-Steuerrechnungen zwangsläufig.
Wie kann Ihnen die SNI Saudi Arabien E-Rechnungslösung behilflich sein?
- SNI Lösung kann elektronische Rechnungen automatisch erstellen und an die Steuerbehörde und Geschäftspartner senden. Es führt die e-Rechnungen an einen Lokalspeicher zum zwangsläufigen Archivieren aus.
- SNI Lösung kann die Rechnungen in dem von der Steuerbehörde vorgesehenen Format generieren.
SNI Lösung für SAP ist eine Ende-zu-Ende-Lösung: ein einziger SAP-Zusatz bewältigt alle bedeutenden Schritte:
- Entnahme der Buchhaltungs- und Geschäftsdaten aus den SAP-Modulen
- Datenaufgliederung und –verarbeitung
- Integration und Dokumentenaustausch mit der Steuerbehörde über den SNI e-Rechnungsanschluss oder irgendeinen vom Kunden bevorzugten Anschluss