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Polen JPK VDEK

SAF-T in Polen: JPK VDEK, JPK VAT und andere JPK-Dateien

Die einheitliche Steuerdatei JPK ist eine (durch direkte Datenausfuhr) aus den IT-Systemen eines Wirtschaftsunternehmens erstellte Datenmenge, die Informationen zum Geschäftsverkehr über einen bestimmten Zeitraum speichert. Das JPK für Polen verfügt über eine spezifische Anordnung sowie das Format XML-Schema und wird ausschließlich in elektronischer Version versandt.

 

Neue JPK_VAT mit der Erklärung (JPK_VDEK)

(Für Perioden ab 1. Oktober 2020 und alle Steuerzahler)

Laut der Regierung von Polen ist seit 1. Oktober 2020 das neue Saf-T-Dokument für MwSt.-Erklärungen Pflicht. Die Steuerzahler in Polen können seither nicht mehr separate JPK_VAT-Informationen oder separate MwSt.-Erklärungen (VAT-7 oder VAT-7K) einreichen. Seit dem 1. Oktober 2020 kann nur noch eine einzige Datei (JPK_VAT mit Erklärung), die Daten sowohl der MwSt.-Erklärung wie auch der verkehrssteuerlichen MwSt.-Aufzeichnungen beinhaltet, eingereicht werden. Aufgrund der JPK_VDEK ist es nicht mehr erforderlich, zwei Dateien zu erstellen, zwei Autorisierungssignaturen aufzusetzen, zwei Lieferungen durchzuführen und zweimal auf UPO zu warten.

 

Für wen gilt welche JPK_VAT-Variante?

JPK_V7M gilt für Steuerzahler mit monatlicher MwSt.-Zahlung,

JPK_V7K für Steuerzahler mit quartalsweiser MwSt.-Zahlung.

 

Einreichfristen

Die neue JPK_VAT wird monatlich, bis spätestens zum 25. eines Monats, für den jeweiligen Vormonat eingereicht (falls der 25. des Monats auf einen Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, haben Sie bis zum nächsten Geschäftstag Zeit). 

 

Beispiel der monatlichen Abrechnung – Version JPK_V7M

JPK_VAT für Januar – der Unternehmer kann bis zum 25. Februar einreichen

JPK_VAT für Februar – der Unternehmer kann bis zum 25. März einreichen

JPK_VAT für März – der Unternehmer kann bis zum 25. April einreichen

 

Beispiel der Quartalsabrechnung – Version JPK_V7K

JPK_VAT: nur die Aufzeichnung für Januar – der Unternehmer kann bis zum 25. Februar einreichen/ gehört das nicht zu monatlich?

JPK_VAT: nur die Aufzeichnung für Februar – der Unternehmer kann bis zum 25. März einreichen/dto. 

JPK_VAT: die Aufzeichnung für März und der Erklärungsteil für Januar, Februar und März – der Unternehmer kann bis zum 25. April einreichen.

 

Pflichtfelder

JPK_V7M gilt für Steuerzahler, welche die Aufzeichnungs- und Erklärungsteile monatlich einzureichen haben. Steuerzahler müssen alle JPK_V7M-Elemente in einer XML-Datei (d.h.: Naglowek, Podmiot1, Deklaracja, SprzedazWiersz, SprzedazCtrl, ZakupWiersz, ZakupCtrl) ausfüllen.

 

JPK_V7K gilt für Steuerzahler, die monatlich ein Registrierungsteil und quartalsweise die Erklärung einzureichen haben. Steuerzahler im JPK_V7K sollten/müssen für die ersten zwei Quartalsmonate die folgenden Elemente in einer XML-Datei (d.h. Naglowek [außer Kwartal, KodFormularzaDekl, WariantFormularzaDekl], Podmiot1, SprzedazWiersz, SprzedazCtrl, ZakupWiersz, ZakupCtrl) eintragen. Jedoch/Allerdings haben sie für den dritten Monat des Quartals alle JPK_V7K-Elemente in einer XML-Datei (d.h. Naglowek, Podmiot1, Deklaracja, SprzedazWiersz, SprzedazCtrl, ZakupWiersz, ZakupCtrl) auszufüllen. 

 

ACHTUNG:

In eingereichten Korrekturen bitte nur die Bereiche (Erklärung beziehungsweise Aufzeichnungen) ausfüllen, die korrigiert werden:

 

  • Im Falle von Korrekturen auf Erklärungs- und Aufzeichnungsdateien werden alle Elemente aufgeführt, d.h. Naglowek, Podmiot1, Deklaracja, SprzedazWiersz, SprzedazCtrl, ZakupWiersz und ZakupCtrl.
  • Sollte nur die Erklärung korrigiert werden, die keinerlei Auswirkung auf die Aufzeichnungsdatei hat, sind folgende Elemente aufzuführen: Naglowek, Podmiot1, Deklaracja
  • Im Falle der Korrektur ausschließlich eines Teils der Aufzeichnung, der die Erklärung nicht beeinflusst, sind folgende Elemente aufzuführen: Naglowek (JPK_V7M ohne das Element KodFormularzaDekl, VariantFormularzaDek; JPK_V7K ohne das Kwartal-Element, FormFormDecode, FormFormDeclector), Podmiot1, SprzedazWiersz, SprzedazCtrl, ZakupWiersz und ZakupCtrl.

 

Sonstige Details

Die neue JPK_VAT wird ausschließlich für Steuerverrechnungen gelten, die bisher über VAT-7 und VAT-7K erfolgten. JPK_VAT wird jedoch nicht für sonstige Steuererklärungen angewandt werden, für die die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen gelten (z.B. VAT-12, VAT-8, VAT-9M, VAT-10 oder VAT-14 Erklärungen).

 

JPK_VAT (alte Version)

(In Frage kommend für Perioden bis zum 30. September 2020 und Korrekturen für diese Perioden)

 

Was ist JPK_VAT?

Es ist ein Datensatz über Einkäufe und Verkäufe, die sich aus den MwSt.-Aufzeichnungen des Unternehmers in einer bestimmten Periode ergeben. Die in JPK_VAT aufgeführten Daten müssen mit den in der MwSt.-Erklärung angegebenen Daten übereinstimmen. 

 

Wer reicht JPK_VAT ein?

Alle erfassten MwSt.-Pflichtigen. Diese Pflicht gilt für Sie, falls Sie MwSt. zahlen und u.a. auch VAT-7- oder VAT-7K-Erklärungen einreichen. 

 

Wann ist JPK_VAT einzureichen?

Informationen über die in der Form von JPK_VAT geführten Aufzeichnungen werden ohne Aufforderung bis zum 25. nach Ende des jeweiligen Monats eingereicht (falls der 25. des Monats auf einen Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, haben Sie bis zum ersten/nächsten Geschäftstag Zeit). Falls Sie bisher die Quartalsmethode benutzt haben, werden sie JPK_VAT ebenfalls jeden Monat einreichen.

 

Beispielsweise werden Sie:

bis zum 26. Februar Informationen für den Januar senden (wenn der 25. Februar ein Sonntag ist) oder 

bis zum 26. März Informationen für den Februar senden (wenn der 25. März ein Sonntag ist) usw.

Wenn Sie die Aufschiebung der JPK_VAT-Einreichefrist einmal beantragen müssen, legen Sie dafür vor dem Einreichestichtag des JPK_VAT bei der zuständigen Steueramtsverwaltung einen begründeten Antrag ein.

 

Sonstige JPK-Dateien (auf Anfrage einzureichen)

  1. JPK_KR (Geschäftsbücher)
  2. JPK_WB (Bankauszüge)
  3. JPK_MAG (Lager/Speicherung)
  4. JPK_FA (MwSt.-Rechnungen)
  5. JPK_PKPIR (Einkommen- und Aufwandsteuerbücher)
  6. JPK_EWP (Einnahmenregister)

 

Seit dem 1. Juli 2018 übertragen alle Steuerzahler, die in elektronischer Form Steuerbücher führen und Buchhaltungsunterlagen erstellen, ihre JPK-Strukturen auf Antrag der Steuerbehörden. 

 

Die Steuerbehörde kann die Übertragung der JPK beantragen, als Teil

  • der Steuerkontrolle
  • der Überprüfungstätigkeit
  • der Zoll- und Steuerkontrolle
  • des Steuerverfahrens

 

Die Steuerbehörde kann die JPK

  • vom Steuerzahler und/oder
  • von einem Auftragnehmer beantragen, falls dieser Steuerbücher in elektronischer Form führt. 

 

Wie viel Zeit ist für die Vorlage der JPK auf Anfrage erforderlich? 

Falls die Steuerbehörde Sie auffordert, eine oder mehrere der JPK-Strukturen zu übermitteln, werden Sie mindestens 3 Tage für deren Übermittlung haben. Das genaue Datum wird in der Anfrage angegeben.

 

Unter gerechtfertigten/begründeten Umständen (z.B. große Mengen an Daten, Abwesenheit einer zuständigen Person) können Sie bei der Steuerbehörde die Verlängerung dieser Frist beantragen. Die rechtzeitige Verlängerung entbindet Sie von den Konsequenzen, die Dateien nicht im vorgeschriebenen Zeitraum eingereicht zu haben. 

 

+ Wie wird der SAP-Zusatz von SNI das Leben mit diesen Dokumenten erleichtern? 

Der SNI-Zusatz wird die Buchhaltungsdaten automatisch von Ihren SAP-Modulen entnehmen. Er wird ein elektronisches JPK_VAT-Dokument in SAP bilden. Dann ermöglicht er die Übermittlung der Dokumente an die Steuerbehörde ohne manuelles Herunterladen/Hochladen. Last, but not least wird gewährleistet, dass der Steuerzahler konform bleibt. Der SNI-Zusatz wird alle Geschäftsverfahren erleichtern, während er die Kundendaten sichert, indem er diese nicht aus SAP ausführt.

 

SNI SAF-T & USt. – Berichterstattung Lösungen

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