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Polen B2B E-Fakturierung (namens e-faktura oder faktura ustrukturyzowana)

Nach der letzten MWSt.-Erklärung mit den Registern „JPK-V7M / VDEK“ verkündete die polnische Regierung die B2B E-Fakturierung mittels einer zentralen staatlichen Plattform ab Juli 2024: das nationale E-Fakturierung-System “KSeF”. Das neulich eingeführte E-Fakturierung-Ausgleichssystem ähnelt Italiens SDI. Zusätzlich zur E-Rechnung wurde die logische Struktur   Ende 2021 auf der staatlichen Webseite veröffentlicht. 

 

Ist die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Polen im Jahr 2024 obligatorisch?

Polen führt elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen schrittweise ein. Der Integrationsprozess begann mit der Lancierung des Testsystems. Es ist ab Oktober 2021 für Unternehmen verfügbar, die freiwillig an dem Testen des neuen CTC-Systems teilnehmen möchten. Ab Januar 2022 können einige der Steuerzahler elektronische Rechnungen freiwillig über das KSeF – Portal einreichen. Elektronische B2B-Rechnungen werden erst ab Juli 2024 für alle Behörden verpflichtend.

Wer ist für die elektronische Rechnungsstellung in Polen 2024 verpflichtet?

Die elektronische B2B-Rechnung ist für alle Steuerzahler obligatorisch, die in Polen umsatzsteuerpflichtig sind, einschließlich innergemeinschaftlicher und grenzüberschreitender Transaktionen.

 

Was sind die Vorteile der polnischen E-Rechnung?

Die polnische Regierung fördert Steuerpflichtige, sich mit dem E-Fakturierung-System mit einigen Vorteilen zu integrieren, bevor diese Verpflichtung beginnt;

  • Steuerzahler erhalten eine Umsatzsteuerrückerstattung um 1/3 schneller, die Rückerstattungsperiode wird für Sie um 20 Tage, von 60 auf 40 Tage, verkürzt.
  • Die Datenbank des Finanzministeriums wird die Rechnungen aufbewahren und Beschädigungs- oder Verlustmöglichkeiten vermeiden.
  • Der Steuerzahler wird die Struktur der Einheitlichen Kontrolldatei für Rechnungen (JPK_FA) auf Anfrage der Steuerbehörde nicht zu erstellen und einzusenden haben.

 

Wie sind polnische E-Rechnungen einzureichen?

E-Rechnungen werden in dem Steuerbehördenportal namens Krajowy System e-Faktur (KSeF) erstellt, empfangen, aufbewahrt und validiert. Die SNI E-Fakturierung-Lösung erstellt elektronische Rechnungen im erforderlichen Format beim Steuerzahler in örtlichen oder wolkenbasierenden Finanz- und Buchhaltungssystemen; die Endausstellung und –validierung erfolgt jedoch durch KSeF.

 

E-Rechnungen werden bei der Steuerbehörde über das Portal (KSeF) im XML-Format (FA_VAT) eingereicht. Die  KSeF – Plattform speichert 10 Jahre und kann im XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden. Eine digitale Unterschrift ist für beide Unterzeichnenden der elektronischen Rechnung, welche diese als Ermächtigung des KSeF-Systems benutzen, zwangsläufig.

 

Wie kann Ihnen SNI behilflich sein?

Die SNI Zusatz-Lösung verfügt über ihre eigenen Anpassungstabellen mit den erforderlichen Informationen für KSeF. Durch die Abbildung dieser Anpassungstabellen ermöglicht Ihnen diese Lösung, E-Rechnung in dem gewünschten XML-Format zu bearbeiten & zu erstellen, und erfasst sie in einem benutzerfreundlichen Cockpit. Nach der Erstellung der E-Rechnung hilft Ihnen die SNI Zusatz-Lösung bei der Unterzeichnung und Übersendung der E-Rechnungen an das KSeF-Portal. 

SNI E-Fakturierung Lösungen

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