Gegenwärtig mühen sich die meisten polnischen Steuerzahler mit dem sogenannten “Polnischen Geschäft” (Polski Ład) ab, das eine riesige, komplexe Reform der Steuervorschriften in Polen ist. Die meisten Änderungen beziehen sich auf die Einkommensbesteuerung und Sozialbeiträge. Es gibt ausserdem einige Änderungen zu den Umsatzsteuervorschriften. Ab Juli 2022 führt Polen das Umsatzsteuergruppenkonzept ein.
Andere Änderungen zur Polnischen Umsatzsteuerkonformität, die nicht Teil des Polnischen Geschäftspakets sind, jedoch trotzdem von Bedeutung sind, sind aber ebenfalls beachtenswert. Beginnend mit der Berichtsperiode Januar 2022 hat die Umsatzsteuermeldung anhand der neuen Version von JPK_V7 (die sogenannte VDEK) zu erfolgen.
Hintergrund
Im Oktober 2020 gab Polen die standardmässige Umsatzsteuererklärung auf und führte JPK_V7 ein. Dies ist eine auf XML beruhende Umsatzsteuerverpflichtung, welche zuvor in Umsatzsteuererklärungen und dem JPK_VAT gemeldete Daten umfasst.
Von Anfang an gab es zahlreiche Auseinandersetzungen über JPK_V7. Beispielsweise hatten die Unternehmen Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Details über Geschäfte, die Warenwirtschaftssystemen nicht leicht entnommen werden konnten, wie z.B. Teilzahlungsmechanismusanzeiger oder spezielle Klassifizierungskode für Produkte (Globale Steuerordnungsaktualisierungskode).
Das Polnische Finanzministerium entschied sich, die zweite Version von JPK_V7, JPK_V7M(2), und JPK_V7K(2) für die monatliche und vierteljährliche Meldung einzuführen. Neue Dateienstrukturen werden ab Januar 2022 gültig sein. In erster Linie spiegeln sie die neuesten Umsatzsteuer – e-Commerce Änderungen wider. Es gib jedoch auch einige andere Änderungen.
Änderungen zum JPK_V7
Wie erwähnt werden die meisten Abänderungen im JPK_V7 durch die Einführung der neuen Umsatzsteuerregeln der e-Commerce auf EU-Ebene ausgelöst. Es gibt einige neuen Anzeiger, die für bestimmte e-Commerce – Geschäfte zu markieren sind. WSTO_EE ist für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und die Versorgung von elektronischen Dienstleistungen zuzuweisen. Ausserdem ist der IED – Anzeiger im Falle der Versorgungen durch e-Commerce Plattformen zu markieren.
Es gibt einige Änderungen am JPK_V7, die nicht vom e-Commerce – Paket verursacht wurden. Es ist wichtig, einige von ihnen hervorzuheben. Erstens wurde die Verpflichtung, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Teilzahlungsmechanismus unterliegenden Geschäfte zu kennzeichnen, abgeschaffen. Wie erwähnt hat diese Anforderung viele Schwierigkeiten für Steuerzahler verursacht. Erfreulicherweise gibt es keine MPP – Anzeiger mehr, weder auf Umsätzen noch auf der Einkaufsseite der neuen JPK_V7 – Datei.
Es gibt ausserdem ein neues Feld P_560, das von den Steuerzahlern, die eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragen, innerhalb von 40 Tagen zu ticken ist. Das ist ein spezieller Zeitraum für Steuerzahler, welche sich dem strukturierten e-Fakturierung (KSeF) System freiwillig angeschlossen haben.
Andere ausgewählte Abänderungen beinhalten kleine Änderungen und Abklärungen der GTU-Kode und den Bedarf, im Fall von Entlastungszenarien der uneinbringlichen Forderungen ein Fälligkeitsdatum oder ein tatsächliches Zahlungsdatum anzugeben.
Es ist erwähnenswert, dass die meisten der oben aufgeführten Änderungen im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 2021 in die Steuerbestimmungen eingeführt worden sind. Jedoch wurde noch keine neue JPK_V7 – Struktur veröffentlicht. Aus diesem Grund gelten einige vorübergehende Regeln immer noch. Zum Beispiel waren Steuerzahler, trotz der Tatsache, dass dieses Feld ein Teil der JPK_V7 Version war, nicht verpflichtet, “MPP” einzugeben.
Polen bewegt sich in Richtung Echzeitberichterstattung
Die Änderungen an JPK_V7 sind wichtig und müssen umgehend durch die Polnischen Umsatzsteuerzahler umgesetzt werden. Der Stichtag zum Beginn der Berichterstattung anhand der neuen Version von JPK_V7 ist der 25. Februar 2022. In Anbetracht der Tatsache, dass die letzte Version der neuen Struktur am 27.Dezember 2021 veröffentlicht wurde, wurde den Unternehmen nicht viel Zeit gewährt, um ihre IT-Lösungen der Änderung anzupassen.
Eine andere Änderung in den Polnischen Umsatzsteuerbestimmungen ist ebenfalls erwähnenswert, nämlich das strukturierte e-Fakturierung – System (KSeF). Dies ist eine Echtzeitberichterstattungsanforderung, da elektronische Rechnungen anhand des zentralen e-Fakturierungssystems ausgestellt, empfangen und aufgewahrt werden. Demzufolge haben Steuerbehörden umgehenden Zugang zu Informationen über Steuerzahlergeschäfte. KSeF wurde in Polen ab 2022 eingeführt, ist jedoch einstweilen noch ein freigestellter Mechanismus. Es wird im Jahre 2023 zwangsläufig werden. Die Umsetzung der Lösungen für strukturierte Polnische e-Fakturierung ist ein viel komplexeres Projekt als die Umsetzung der neuen Version von JPK_V7. Aus diesem Grund ist es gut, sich jetzt für die KSeF-Anforderung vorzubereiten.
Wir haben kürzlich einen Artikel über das Polnische e-Fakturierung – System (KSeF) veröffentlicht hier.