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Serbien führt e-Fakturierung ab 2022 ein

Elektronische Steueranforderungen werden immer üblicher, und nicht nur unter EU-Ländern. Erwähnenswert sind die kürzlichen Entwicklungen in der Lösung e-Fakturierung Ägypten, e-Rechnung Königreich Saudi-Arabien und dem Marktpilot  e-Fakturierung Vereinigte Staaten. Als letztes Land, das darangeht, sich diesem Klub anzuschliessen, setzt Serbien die zwangsläufige e-Fakturierung ab Januar 2022 um. Phase eins wird die Anwendung im öffentlichen Sektor veranlassen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Einführung der elektronischen Fakturierung in Serbien beruht hauptsächlich auf das Gesetz Nr. 44/2021 vom 29.April 2021. Diese Gesetzgebung regelt die Ausstellung, Übermittlung, Empfang, Bearbeitung und Speicherung von elektronischen Rechnungen, sowie ihren Inhalt. Es verschafft ausserdem einen Rahmen für das e-Fakturierungssystem , das von der serbischen Regierung geführt werden soll.

Das in Kraft treten der zwangsläufigen e-Fakturierung in Serbien wird in den folgenden Phasen in den Dienst gestellt:

Die Verpflichtung eines Unternehmens des öffentlichen Dienstes, eine ausgestellte elektronische Rechnung zu empfangen und aufzubewahren, sowie die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung an ein anderes Unternehmen des öffentlichen Dienstes auszustellen, wird ab dem 1.Januar 2022 gelten.

Die Verpflichtung eines Unternehmens des öffentlichen Dienstes, eine elektronische Rechnung an ein Unternehmen des Privatsektors auszustellen, wird ab dem 1.Juli 2022 gelten. 

Die Verpflichtung eines Unternehmens des Privatsektors, eine elektronische Rechnung an ein Unternehmen des öffentlichen Dienstes auszustellen, wird ab dem 1. Januar  2022 gelten.

Die Verpflichtung eines Unternehmens des Privatsektors, eine von einem Unternehmen des öffentlichen Dienstes ausgestellte elektronische Rechnung sowie von einem Unternehmen des Privatsektors erstellte elektronische Rechnungen zu empfangen und aufzubewahren, wird ab dem 1.Juli 2022 gelten.

Die Verpflichtung, elektronische Rechnungen in Geschäften zwischen Unternehmen des Privatsektors zu erstellen und aufzubewahren, wird ab dem 1.Januar 2023 gelten.

 

Nichteinhaltung der Anforderung der elektronischen Fakturierung unterliegt Geldstrafen von bis zu 2 Millionen Serbischen Dinars (ca. 17,000 Euro).

 

Technische Übersicht

Grundsätzlich verfolgt das Serbische e-Fakturierungssystem das sogenannte  Verrechnungsmodell, welches beispielsweise in Italien (SdI) schon angewandt wird. Das heisst, dass die Übermittlung und die einleitende Validierung der elektronischen Rechnungen über eine Schnittstelle erfolgt, die von den Steuerbehörden verwaltet wird. In Serbien wird das nationale e-Fakturierungssystem einfach Sistem E-Faktura (www.efaktura.gov.rs) genannt. Ausserdem wurde eine Nebenstellenanlage, das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF), welches über www.esuf.rs und www.esuf.gov.rs zugänglich ist, eingeführt, um den Steuerzahlern mit der Fakturierung und Speicherung der Rechnungen behilflich zu sein.

Um mit dem Gebrauch des elektronischen Fakturierungssystem zu beginnen, hat sich ein Steuerzahler zuerst über das zugewiesene Portal, das über www.eid.gov.rs zugänglich ist, anzumelden. Die Anmeldung erfordert Beglaubigung anhand einer qualifizierten elektronischen Bescheinigung.

 

Es gibt zwei Hauptwege, um  Serbische elektronische Rechnungen zu erstellen, einzureichen und zu empfangen:

 

1) Manuell über das e-Fakturierungsportal

2) Direkt aus dem ERP (Warenwirtschaftssystem) des Steuerzahlers, wie z.B. über SAP anhand der zugeordneten API (Anwendungsprogramm-schnittstelle),  die von den serbischen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt wird. 

Kleine Steuerzahler, die nicht viele Rechnungen ausstellen, könnten die manuelle Option bevorzugen. Jedoch gibt es für mittelgroße und große Steuerzahler, die wahrscheinlich über weitreichende Warenwirtschaftssysteme verfügen, keine praktische Alternative zum Anschluss ihres Warenwirtschaftssystems and das nationale elektronische Fakturierungssystem über ein API.

Die serbische e-Fakturierung-API ist REST API, welche einige Methoden für die Kommunikation mit dem staatlichen System bietet. Zum Beispiel hat die Erstellung einer Rechnung anhand der ‘POST’-Methode zu erfolgen. Nachdem dies erfolgreich erfolgt ist, erhält der Steuerzahler eine JSON – Antwort mit einem einzigartigen Rechnungs-kennzeichen (Ausgangsrechnung  ID-Kennziffer). Um die API zu benutzen, haben die Steuerzahler es einzuschalten und eine zugeweisene ID-Kennziffer zu erzeugen. Dies ist über das e-Rechungsportal  (www.efaktura.gov.rs) zu vollziehen. 

Wie die meisten e-Steueranforderungen, müssen die serbischen elektronischen Rechnungen im XML-Format ausgestellt werden. Serbische XML e-Rechnungen haben dem UBL 2.1. Standard zu entsprechen. UBL (Weltgeschäftssprache) ist ein Satz von standardisierten XML-Geschäftsdokumenten, wie z.B. Kaufaufträge, Rechnungen, und Logistikdokumente. Der UBL-Standard wird von dem Unternehmen OASIS Open geführt. 

Der Inhalt der serbischen e-Rechnungen ist anspruchsvoll. Es gibt Dutzende von Feldern, die in der XML-Datei anzugeben sind und Verkäufer- und Käuferangaben, Produktdaten von Waren, detaillierte Umsatzsteuerdaten, Zahlungsanweisungen, usw. umfassen.  

Darüberhinaus ist jedes Dokument mit einem spezifischen Kode zu bezeichnen, der die Art der Rechnung anzeigt. Beispielsweise bezieht sich 380 auf eine Standardrechnung, 384 auf eine Korrektivrechnung, und 386 auf eine Vorauszahlungsrechnung. Es liegen zwei weitere Kode vor:  381 und 383 kennzeichnen sehr spezifische, nicht-standardmässige Szenarios.

Ein separates Verzeichnis von Koden ist für Umsatzsteuerkategorien (das Feld Steuerkategorie) eingeführt worden. Beispielsweise steht  ‘S’ für Standardrate, ‘AE’ für Abzugsverfahren, und ‘E’ für Freistellung von der Umsatzsteuer.

 

Höchste Zeit, um mit der Einführung der e-Fakturierung zu beginnen

Unternehmen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten schon mit der Einführung der Lösungen beginnen, um die Übermittlung der e-Rechnungen ab Januar 2022 zu ermöglichen. Es gibt schon eine Testanordnung (www.demoefaktura.mfin.gov.rs), die vom Serbischen Finanzministerium zur Verfügung gestellt worden ist, in der die Steuerzahler ihre Systeme validieren können. 

Jedoch sollten Firmen, die mit dem Gebrauch der elektronischen Rechnungen ab Juli 2022 (G2B) oder Januar 2023 (B2B) beginnen werden, die Schritte zur Einführung der e-Fakturierung nun einlegen. Dies ist inbesonders wichtig, da es nicht viele Informationen über die serbische e-Fakturierung auf Englisch gibt. In der Tat gibt es von den serbischen Steuerbehörden veröffentlichte, detaillierte technische Anleitungen und selbst Videoanweisungen. Jedoch sind alle Quellen auf Serbisch. Das könnte ein zusätzliches Problem für multinationale Unternehmen sein, wo viele Funktionen, wie z.B. IT oder Steuerregelkonformität, zentralisiert sind und die e-Fakturierung meistens durch auswärtige Angestellte geführt wird.

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