Ungarn: Prüfungsbericht – Offenlegung von Rechnungen gemäß Verordnung 23/2014
Vor einigen Monaten habe ich eine Übersicht über die ungarische E-Steuer-Story veröffentlicht: Vom Umsatzsteuer-Buch zur Rechnungsstellung in Echtzeit (Real-Time Invoicing, RTIR 2.0). Die Pflicht zur Berichterstattung in Echtzeit ist das heißeste Steuerthema in Ungarn. Die ungarische E-Steuer bringt jedoch noch weitere Verpflichtungen mit sich.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen Einzelheiten zu der in Ungarn seit 2016 geltende Pflicht zur Offenlegung von Rechnungen näher erläutern. In der SAP-Welt ist dies bekannt unter der Bezeichnung RFHUAUDIT – Prüfungsbericht für Ungarn.
Rechtlicher Hintergrund des RFHUAUDIT – Prüfungsberichts für Ungarn: Verordnung 23/2014
Die Verordnung 23/2014 des ungarischen Wirtschaftsministeriums regelt die Rechnungsstellung in Ungarn. Die vorgenannte Verordnung stellt auch besondere Anforderungen an die Fakturierungssoftware der Steuerpflichtigen, z. B. SAP.
Genauer gesagt, muss ein Fakturierungsprogramm über eine spezielle Funktion verfügen, die offiziell adóhatósági ellenőrzési adatszolgáltatás – Offenlegung von Rechnungsdaten für die Steuerprüfung – genannt wird.
Hervorzuheben ist, dass die oben genannte Vorschrift sowohl für in Ungarn registrierte Unternehmen als auch für ausländische Unternehmen, die in Ungarn für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, zwingend vorgeschrieben ist.
RFHUAUDIT-Prüfungsbericht: Umfang der Berichterstattung – Rechnungsangaben
Der ungarische Prüfungsbericht ähnelt in seiner Struktur dem polnischen SAF-T – Rechnungen (JPK Faktury). Auf Anforderung der Steuerbehörden sind detaillierte Informationen (auf Artikelebene) zu den Verkaufsrechnungen des Steuerpflichtigen bereitzustellen, einschließlich:
- Angaben zum verkauften Produkt, d. h. Name, Warencode (basierend auf der SZJ-Klassifikation), Menge, Stückpreis;
- Angaben zum Kunden, d. h. vollständiger Name und Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
- Angaben zur Rechnung: Rechnungsformat, Rechnungsart, Rechnungsnummer (einschließlich der Nummer der Originalrechnung im Falle einer Gutschrift), Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag, Währung, Umsatzsteuersatz
- Spezielle Kennzeichen, z. B. Rechnung, die der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegt, Selbstfakturierung, Umsatzsteuerbefreiung, Kassenbuchführung, Differenzbesteuerung.
Die vorstehenden Punkte sind nur Beispiele für Daten, die gemeldet werden müssen. Es ist festzuhalten, dass der Prüfungsbericht detaillierte Angaben enthalten muss, die auch den Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Beförderungsmitteln abdecken (es ist die Angabe des Hubraums der Fahrzeuge erforderlich).
RFHUAUDIT-Prüfungsbericht: Technischer Überblick
Der ungarische Rechnungsprüfungsbericht, in dem die Rechnungsangaben offengelegt werden, muss im XML-Format, dem gängigsten für e-tax Reporting-Anforderungen, erstellt werden. Die generierte Datei muss mit der von den ungarischen Steuerbehörden (NAV) vorgegebenen XSD-Struktur übereinstimmen: 23-2014_szamlasema.xsd
Das Fakturierungsprogramm muss den Export eines Prüfungsberichts ermöglichen, der einen ausgewählten Bereich von Rechnungen abdeckt, die in einem bestimmten Zeitraum erstellt wurden.
Ungarn bewegt sich in Richtung SAF-T
Ungarn hat eine Reihe von Berichtspflichten im Bereich E-Steuern eingeführt, darunter eine Berichtspflicht in Echtzeit (RTIR 2.0). Diese Verpflichtungen bestehen parallel. Zum Beispiel ist es trotz der Berichterstattung nach RTIR 2.0 immer noch erforderlich, den oben beschriebenen Prüfungsbericht zu erstellen.
Es wurde bereits mitgeteilt, dass Ungarn ab 2021 das nächste Land mit obligatorischer SAF-T-Berichterstattung sein wird. Diese OECD-basierte Verpflichtung ist bereits in vielen EU-Ländern und auch in Norwegen (Nicht-EU) in Kraft. Es wird erwartet, dass SAF-T den Prüfungsbericht ersetzen wird, während RTIR 2.0 weiterhin bestehen bleibt und von der SAF-T-Einführung nicht betroffen sein wird.
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Ridvan Yigit